Aktuelles

ForsPark kritisiert Stadtverwaltung für miserable Kommunikation

Die Stadtverwaltung stellt die örtliche Politik wieder mal vor vollendete Tatsachen. Der Abbau des Spielplatzes an der Volberger Str. in Rösrath Hoffnungsthal wäre aus unserer Sicht nicht zwingend gewesen. Der Abwägungsprozess der Stadtverwaltung lässt nicht erkennen, ob man auch die Möglichkeit geprüft hat, die Container auf dem Parkplatz oder den Flächen des Freibades aufzustellen, welches ohnehin die nächsten Monate nicht genutzt werden kann. Der Volleyballplatz des Freibades stünde als Sandkasten sofort zur Verfügung. Unter Umständen hätte man auch mit dem TVH ins Gespräch kommen und um deren Parkplatz bitten können. Beides wäre weiterhin zentral gelegen und der Spielplatz könnte erhalten bleiben. Beide Alternativen böten zudem auch Spielfläche für die Kinder. Den Vorschlag, die nicht genutzten Freiflächen am Sülzufer auch deswegen nicht zu nutzen, weil das der Bebauungsplan nicht hergibt, ist Realitätsverweigerung. Es hätte sich wahrlich niemand darum geschert, wenn man in einer Notsituation zu flexiblen Lösungsansätzen greift. Hätte die Verwaltung an dem Verkauf der Grundstücke tatsächlich festgehalten, hätte sie schneller einen neuen Bebauungsplan aus dem Hut gezaubert als uns Bürgerinnen und Bürgern lieb wäre. Gleichwohl wir schon gegen den Verkauf der dortigen Grundstücke waren und den Stopp der Planungen ausdrücklich begrüßen (siehe schon PM aus dem letzten Jahr), ist auch hier anzumerken, dass wir als Fraktion diese Information aus der Presse entnehmen müssen. Das spricht zwar für die gute Arbeit der Lokalpresse, gleichzeitig aber für die miserable Kommunikation der Bürgermeisterin. Genauso verhält es sich mit dem Bruch zu den Ehrenamtlichen der engagierten Stadt; kein Wort seitens der Verwaltung zur Politik.

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Kämmerer oder nicht Kämmerer?

Anfrage nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, in der Sitzung vom 22.11.2021 (Drucks. Nr. 212/2021 – 1) des Hauptausschusses wurde explizit „die Funktion der Fachbereichsleitung“ auf Herrn Christian Welsch übertragen. Darüber wurde lediglich „Einvernehmen“ erzielt. In der örtlichen Presse, aber auch in einem Fachartikel, wurde Herr Welsch nun mehrfach als „Kämmerer“ bezeichnet. Wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 24 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW ergibt, muss ein Kämmerer „bestellt“ werden. Das ist in der Sitzung vom 22.11.2021 nicht geschehen. Dort wurde lediglich Einvernehmen zur Übertragung der Fachbereichsleitung erzielt. Vom Rat ist Herr Welsch bisher nicht zum Kämmerer bestellt worden. Da der Kämmerer nach § 70 Abs. 1 GO NRW zum Verwaltungsvorstand gehört, wäre es im Sinne einer ausgewogenen Personalsituation auf Ebene der Fachbereichsleiter nicht zu vereinbaren, wenn lediglich ein Fachbereichsleiter unrechtmäßig dem Verwaltungsvorstand angehört, die anderen aber nicht. Darüber hinaus bekommt der Klarstellung auch insoweit Bedeutung zu, als damit gewisse Aufgaben einhergehen. Denn wird er lediglich als Kämmerer bezeichnet – was zulässig aber irreführend ist –, verbleiben gewisse Aufgaben bei der Bürgermeisterin. Meine Fraktion bittet daher um Klarstellung folgender F r a g e: Ist Herr Welsch Fachbereichsleiter oder auch Kämmerer? Denn sollte die Bürgermeisterin Herrn Welsch zum Kämmerer bestellt haben, so hätte sie den Rat in Kenntnis setzen müssen. Dann jedenfalls hätte die Bürgermeisterin die Politik von Anfang an hinters Licht geführt. Yannick SteinbachFraktionsvorsitzender

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Antrag der Fraktion ForsPark zur Verkehrsverbsserung Hoffnungsthaler Straße

Die Fraktion ForsPark möchte die Situation an der Kreuzung Hoffnungsthaler Straße  im Bereich der Einmündung auf die Bensberger Straße verbessern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer. Dazu hat die Wählervereinigung ForsPark nachfolgenden Antrag gestellt. Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, anbei erhalten Sie den Antrag meiner Fraktion für die nächste Sitzung der Verkehrsbesprechung. Es wird angeregt, die Hoffnungsthaler Str. wird auf Höhe der Hausnummer 2 /Ecke Knüttgen im Bereich der Einmündung auf die Bensberger Str. ebenfalls mit einer Ampelanlage ausgestattet. Hilfsweise wird mit Hilfe von Markierungen die Positionierung der Fahrzeuge versucht besser zu ordnen. Begründung: Die Hoffnungsthaler Str. ist kurz vor ihrer Einmündung so schmal, dass in der Regel zwei Fahrzeuge im Begegnungsverkehr nicht einander passieren können. Das führt dann zu Problemen, wenn die Fahrzeuge aus der Hoffnungsthaler Str. kommend in den Kreuzungsbereich einfahren. Dann können die Fahrzeuge von der Bensberger Str. nicht mehr abfließen. Mehrmals täglich ist dann zu beobachten, wie sich die anderen Fahrzeuge über den Bürgersteig vor dem Fahrradgeschäft (ehemals Picht) versuchen ihren Weg zu bahnen. Die Verstopfung des Kreuzungsbereichs löst sich dann erst wieder auf, wenn die Ampelanlage auf der Bensberger Str. Rot zeigt und so der Abfluss aus der Hoffnungsthaler Str. möglich ist. Dieses Problem entsteht nicht, wenn nur ein Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt, sofern es sich weit genug rechts positioniert. Dann können die Fahrzeuge von der Bensberger Str. aus kommend in die Hoffnungsthaler Str. einfahren. Da die Kreuzung regelmäßig und mehrmals täglich verstopft und das erst über das Signal geheilt wird, erscheint es nicht fernliegend, auch den übrigen Teil der Kreuzung mit einer Ampel auszustatten. Die nächste Forsbacher Kreuzung – die wohl sogar ein geringeres Verkehrsaufkommen bewältigen muss – an der Ecke Höhenweg ist ebenfalls vollständig mit einem Signal ausgestattet. Durch die Ampel können vor allem die unübersichtlichen Ausweichwege über den Bürgersteig verhindert werden. Nicht zu vergessen ist, dass es sogar noch eine gegenüberliegende Einfahrt in die Königsforster Str. gibt, sodass es dort zusätzlich zu Blockierungen kommt, die ebenfalls erst bei Rot, wenn der Verkehr in Ruhe abfließen kann, aufgelöst werden. Für den Fall, dass eine Ampel seitens der Verwaltung nicht begrüßt wird, kann aber auch mit „einfacheren“ Mitteln die Situation verbessert werden. Etwa, in dem die Kreuzung so markiert wird, dass sich die Autos zum einen weit genug rechts positionieren, wenn sie aus der Hoffnungsthaler Str. kommen und zum anderen, das etwa auf Höhe des Brunnens darauf hingewiesen wird, dass nur ein Fahrzeug in die Kreuzung einfahren soll (ähnlich wie auf der Sülztalstraße vor der Kreuzung zur Straße im Weidenauel. Letztlich könnte eine Ampel, die dann auch auf der Bensberger Str. häufiger Rot zeigt sogar zur Verkehrsberuhigung beitragen und den innersten Teil des Dorfkerns für die Geschäftsbetreiber attraktiver machen.

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Antrag der Fraktion ForsPark vom 04.08.2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, anbei erhalten Sie den Antrag meiner Fraktion mit der Bitte, diesen auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt: alle nötigen Gespräche und Schritte einzuleiten, um eine Ersatzpraxis für die Arztpraxis Dr. Nießen im Stadtgebiet einzurichten, eine Aufstellung zu erstellen, wann mit dem Abgang anderer Ärzte zu rechnen ist, mögliche Anreize auszuarbeiten, um eine möglichst schnelle Nachbesetzung jetzt und auch in Zukunft zu gewährleisten. Begründung: Die Praxis Dr. Nießen in Forsbach ist seit Ende letzten Jahres durchgängig geschlossen. Die Praxis hat in einem neuen Aushang zu erkennen gegeben, dass das Nachbesetzungsverfahren gescheitert ist. Für die Betroffenen ereignet sich die Suche nach einem neuen Hausarzt im Stadtgebiet fortwährend immer schwerer, da die Restkapazitäten der anderen Praxen ausgeschöpft sind. Gerade älteren Patienten kann nicht zugemutet werden sich einen neuen Hausarzt außerhalb des Stadtgebietes zu suchen, was ebenfalls kein einfaches Unterfangen ist. Auch die Patienten in den anderen Praxen leiden durch höhere Wartezeiten an der übernehmenden Vertretung. Aufgrund der hohen Bedeutung für das Gemeinwohl sollte der Rat nicht davor zurückschrecken, potentiellen Nachfolgern Anreize zu schaffen, sich für eine Aufnahme in Rösrath zu entscheiden. Angesichts der Tatsache, dass die Nachbesetzung jetzt nicht erfolgreich war, ist zumindest zu befürchten, dass sich auch in Zukunft Schwierigkeiten mit Nachbesetzungen generell ergeben. Um dem entgegenzuwirken, sollen mögliche und sinnvolle Anreize ausgearbeitet werden. Yannick SteinbachFraktionsvorsitzender Dazu im Kölner Stadt-AnzeigerPraxis geschlossen Ärztemangel in Rösrath – Politiker fordern Einsatz der StadtPraxis schließt Immer weniger Hausärzte in Rösrath – und keine NachfolgerÄrzte in Rhein-Berg So plant die Kassenärztlichen Vereinigung für Rösrath und Köln

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Demonstration zum Erhalt des ForsParks

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 28.06.2021 steht die finale Beschlussfassung zur Bebauung des ForsParks durch den Rat an. Damit wird endgültig ein Stück Heimat, Identität und Natur verloren gehen. Bereits im Planungsausschuss stimmten vor allem CDU und Grüne für eine Bebauung wir stimmten dagegen, bei Enthaltungen der anderen Parteien. Wir laden Sie daher am 20.06.2021 um 14:00 Uhr zur Demonstration und Kundgebung gegen die Bebauung des ForsParks ein. Die Versammlung findet im ForsPark auf den Freiflächen statt, die der Bebauung zugeführt werden sollen (Bolzplatz). Die Entscheider sollen wissen, dass sie gegen den Willen eines Großteils der Rösrather Bevölkerung entscheiden. Darüber hinaus soll an diesem Tag ein Zeichen gegen weitere überdimensionierte Bauvorhaben in Forsbach gesetzt werden. Denn schon nach den Sommerferien soll es am Altvolberg mit 65 Häusern weitergehen. Eine Bebauung der Freiflächen im Weidenthal und Dachsweg sind längst kein Tabu mehr. Wir wollen den ForsPark aber auch nochmal als Ort der Begegnung aufleben lassen. Für die Kinder ist ein Elfmeterschießen geplant, bevor der Fußballplatz ersatzlos verschwinden soll. Anschließend wird es eine Kundgebung durch unseren Fraktionsvorsitzenden Yannick Steinbach geben. Lassen Sie uns als Rösrather noch einmal zusammenkommen und gemeinsam dieses wunderschöne Fleckchen Natur vor den Verantwortlichen im Stadtrat verteidigen. Wir freuen uns auf Sie! Ihre ForsPark Wählervereinigung

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Bürgermeisterin behindert Fraktionsarbeit

Die Fällung des Baumes am Überhöferfeld hat ein Nachspiel – Klage gegen die Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin Bondina Schulze verweigert der Fraktion ForsPark die Einsicht in Akten und entzieht sich mehrmalig Gesprächsangeboten und Nachfragen. „Wir können keinen sachlichen Grund erkennen, der dieses Verhalten erklärt; es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Arbeit der Fraktion ForsPark absichtlich erschwert werden soll,“ so Yannick Steinbach, Chef der Fraktion ForsPark. Hintergrund ist aufgrund einer Verkehrsgefährdung die Fällung einer 250 Jahre alten Eiche am Überhöferfeld, die der zuständige Ausschuss für Bau Landschaft und Vergabe am 27.04.21 vorbehaltlich eines Gutachtens einstimmig beschlossen hat. Da die Feststellung der Verkehrsgefährdung gerne als Allzweckwaffe missbraucht wird, haben wir Einblick in das Gutachten beantragt. Das Recht zur Akteneinsicht steht Ratsmitgliedern und Fraktionen gem. § 55 Abs. 4, Abs. 5 GO NRW zu und dient der Überwachung und Kontrolle der Ratsbeschlüsse. Die Bürgermeisterin hat der Fraktion ForsPark die Akteneinsicht mit der Begründung verwehrt, ihr stehe das Einsichtsrecht nicht zu, und hat auf wiederholten Antrag nicht mehr reagiert. Stattdessen wurde der Baum kommentarlos gefällt. Es wird überhaupt nicht ausgeschlossen, dass das Gutachten einwandfrei ist. Davon hätten wir uns als Fraktion nur gerne überzeugt. Immerhin ist die Fällung eines 250 Jahre alten Baumes unumkehrbar. Die Bürgermeisterin hat unsere Rechte als Fraktion in schwerwiegender Weise missachtet. Schon in der Vergangenheit hat sie auf Anfragen teils Monate nicht reagiert. Dieses Verhalten ist allgemein nicht zu erklären.Um zu verhindern, dass die Fraktion ForsPark auch künftig ignoriert wird, haben wir das Verwaltungsgericht angerufen. Die dort eingereichte Klage soll klären, ob das Verhalten der Bürgermeisterin rechtswidrig war. Es geht darum sicherzustellen, dass die Fraktionen ihren von den Bürgerinnen und Bürgern erhaltenen Kontrollauftrag ordnungsgemäß und demokratisch durchführen können und nicht aus parteitaktischen Interessen verwehrt bekommen. Die Akteneinsicht ist ein Recht jeder Fraktion zur Analyse von Sachverhalten mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten für die Zukunft zu finden, sowie Bürgermeister und Verwaltung zu kontrollieren. Das entspricht dem grundlegenden demokratischen Verfahren, auch wenn es für Betroffene gegebenenfalls unbequem wird.

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Schwarz/Grün stimmt für Bebauung

Schon früh in der Legislaturperiode kam es zu einer weitreichenden Entscheidung. Der ForsPark wird bebaut. Am vergangenen Montag stimmten CDU und Grüne für eine Bebauung, obwohl der Widerstand in der Bevölkerung nie dagewesene Züge angenommen hat. Man hätte meinen können, dass das Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl zu einem Umdenken geführt hat. In Teilen war es so. Unsere Partner der Opposition wollten immerhin eine Vertagung und eine erneute Beteiligung der Bevölkerung. Gleichwohl das Ergebnis davon im Grunde klar ist, war es dennoch ein anständiger Kompromiss. Nicht zu begreifen ist jedoch die Stimmabgabe der GRÜNEN. In der Offenlage haben sich Ratsmitglieder der Grünen selbst mit Widerstand zu Wort gemeldet. Im entscheidenden Moment sind sie umgefallen. Außer Gängelung der Autofahrer ist von den GRÜNEN scheinbar nichts zu erwarten. Klar ist auch, dass die Protagonisten hoffen, dass wenn sie diesen Beschluss so früh fassen, die Bürgerinnen und Bürger dies bei der nächsten Kommunalwahl längst vergessen haben und wieder brav ihr Kreuz bei ihnen machen. Nie war die Konsequenz der Stimmabgabe deutlicher als am vergangenen Montag. Am Ende entscheiden Mehrheiten. Viele, die sich, besonders zum ersten Mal, für die Grünen entschieden haben, dürften dies nun bereuen. Wir jedenfalls werden stets im Interesse der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger entscheiden und den Willen des Volkes repräsentieren. Ihr Wille bleibt unsere Handlungsmaxime. Klar ist auch, dass wir uns auch gegen jede weitere Bebauung wehren werden. Da sich die übrigen Grundstücke im Privatbesitz befinden, ist jedoch nie sicher, wie es weiter geht. Die Entscheidung des Planungsausschusses muss am 28.06.2021 noch im Rat bestätigt werden.

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Wir sind starker Partner für Gastronomie und Einzelhandel

Der Lockdown setzt den lokalen Betrieben weiter zu. Die Bundespolitik gibt den Betroffenen wenig Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität.Für Rösrath haben wir jedoch die Möglichkeit, die Betroffenen zu unterstützen. Dafür sehen wir von der Wahlervereinigung ForsPark ein zweistufiges Konzept vor. Wir haben für die kommende Ratssitzung einen Antrag eingereicht, der vorsieht, einen subventionierten Rösrath-Gutschein ins Leben zu rufen. Die Stadtverwaltung soll Gutscheine, die innerhalb des Stadtgebietes einlösbar sind, mit 30% der Kaufsumme bezuschussen. Wer also einen Gutschein für 100 EUR erwirbt, muss dafür lediglich 70 EUR bezahlen. Damit soll die Nachfrage deutlich erhöht werden, sodass die von Lockdown geplagten Betriebe Umsatzverluste zumindest etwas aufholen können. Wer den ortsansässigen Betrieben helfen möchte, muss sich das etwas kosten lassen. In einem zweiten Schritt plädieren wir für eine Absenkung der Gewerbesteuer im nächsten Jahr, indem die Betriebe hoffentlich annähernd wieder normal arbeiten können. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete bereits über unser Vorhaben den Hebesatz auf 400% abzusenken. Das verschafft den Unternehmern im Ort wieder Handlungsspielraum und die Möglichkeit, mehr der erwirtschafteten Erträge zu behalten, um Reserven wieder aufzufüllen. Die Wählergemeinschaft ZLR reagiert auf unseren Vorstoß mit grober Ahnungslosigkeit. Sie halten unseren Vorstoß für populistisch, da Unternehmen ohne Umsätze ohnehin keine Steuern zahlen. Dabei verkennen die Kollegen gänzlich, dass es sich dabei um eine Maßnahme für das Jahr 2022 handelt, in dem dann auch wieder Umsätze erzielt werden. Stattdessen schlagen die Kollegen den x-ten runden Tisch vor. Die Politik solle sich mit den Interessengemeinschaften unterhalten und Lösungen erörtern. Damit ist aber niemandem geholfen. Die Interessengemeinschaften sind selber gut organisiert und haben zahlreiche Aktionen und Initiativen in der Vergangenheit selbst auf die Beine gestellt. Die Betriebe brauchen Umsätze und Entlastungen – und dafür stehen wir. Anbei unser Antrag zur Errichtung eines Rösrath-Gutscheins im Wortlaut: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Rösrath beschließt: Die Stadt Rösrath fördert die Einführung eines Rösrathgutscheins zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Mit den Interessengemeinschaften der einzelnen Ortsteile wird gemeinsam abgestimmt, wie ein solcher Gutschein eingeführt werden kann. Der Rösrathgutschein soll dann zum Einsatz kommen, wenn der Einzelhandel und die Gastronomie wieder öffnen dürfen. Die ortsansässigen Banken werden mit der Abwicklung betraut. Der Gutschein soll in allen vom Lockdown betroffenen Läden und Lokalen einlösbar sein. Die Stadt Rösrath fördert die Einführung des Stadtgutscheins durch eine Subventionierung von 30 Prozent und stellt dafür ein Budget in Höhe von 120.000 EUR zur Verfügung, sodass insgesamt Gutscheine im Wert von 400.000 EUR ausgegeben werden können. Es sollen Gutscheine im Wert von 10, 20, 50 oder 100 EUR angeboten werden. Die nötigen Mittel werden zum einen aus den Einnahmen der Stadt Rösrath, die aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung entstanden sind und zum anderen aus einer Umschichtung anderer Bereiche, die aufgrund des Lockdowns derweil nicht abgerufen werden können entnommen. Hilfsweise sollen Kreditrückzahlungen gestundet oder neue Kredite aufgenommen werden. Begründung: Die Coronapandemie trifft insbesondere Einzelhandel und Gastronomie besonders hart. Nach Monaten ohne Umsatz brauchen die Händler und Gastronomen vor Ort die Unterstützung dringender denn je. Der Gutschein soll genau bei diesen Betrieben ansetzen. Die Interessengemeinschaften sollen Vorschläge machen, wer Teil dieser Gutschein Aktion wird. Es soll vermieden werden, dass die Gutscheine in den Lebensmitteldiscountern oder Supermärkten eingelöst werden, da diese vom Lockdown sogar profitieren. Die VR Bank und die Sparkasse haben Erfahrungen mit Abwicklung solcher Gutscheine. In anderen Kommunen haben sie die Auszahlung übernommen und im Anschluss mit der Kommune verrechnet. Die Banken sollten auch hier für eine unbürokratische Abwicklung hinzugezogen werden. Durch die Subventionierung ist mit einer deutlich erhöhten Nachfrage innerhalb der Stadt zu rechnen, die die städtischen Betriebe unterstützt und somit Umsatzverluste zumindest aufgeholt werden.Es ist davon auszugehen, dass sich ein Teil der Subventionierung durch Steuereinnahmen wieder amortisiert. Andere Städte haben mit diesen Gutscheinen bereits gute Erfahrungen gemacht.

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Gute Nachrichten für Rösrather Schüler und Eltern

Unsere Fraktion, die ForsPark Wählervereinigung, hatte direkt in der ersten Ratssitzung beantragt, genügend Schulplätze für die neue Gesamtschule zur Verfügung zu stellen. Das vor dem Hintergrund, dass für das vergangenen Schuljahr 2020 nahezu eine ganze Schulklasse abgewiesen wurde. Aufgrund der Anmeldezahlen in diesem Jahr ist sichergestellt, dass kein Schüler abgewiesen werden muss, da die Anmeldezahlen die Anzahl der freien Plätze nicht überschritten hat. So war zwar die Beantragung einer Zusatzklasse bei der Bezirksregierung Köln nicht notwendig, aber durch unseren Antrag haben wir dafür gesorgt, dass in den künftigen Jahren die Voraussetzungen für eine weitere Klasse geschaffen wurden, sofern sich die Anmeldezahlen wieder erhöhen. Ferner haben wir der Genehmigung weiterer Mittel für den Schulbau am Freiherr-vom-Stein Schulzentrum zugestimmt. Gleichwohl die rund 2,8 Millionen Euro eine beachtliche Summe darstellen, gibt es hierfür keine Alternative, da sonst die Schule nicht fertig gebaut werden kann. Zu prüfen ist allerdings, warum die ursprünglichen Planungen die Gesamtkosten so schlecht erfassen und nun solche Summen nachgeschoben werden müssen. Auch für die Eltern jüngerer Kinder gibt es gute Nachrichten. Für den Monat Januar 2021 werden keine Kitabeiträge erhoben. Das ist ein gutes Zeichen an die Rösrather Eltern, die in der Corona-Pandemie häufig an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht wurden und somit finanziell nicht noch für Leistungen bezahlen müssen, die nicht erbracht werden konnten. Gleiches werden wir auch für den Monat Februar beantragen. Antrag der Fraktionen von SPD, ForsPark, DIE LINKE und FDP im Ausschuss für Bildung, Schule, Sport und Freizeitgestaltung (Link zum Dokument hier)

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ForsPark Wählervereinigung besucht Bürgerinitiative Oberlüghausen

Die Bauvorhaben der Stadt bereiten den Bürgerinnen und Bürgern auch außerhalb von Forsbach Kopfzerbrechen. In Oberlüghausen sollen mehrere Mehrfamilienbauten entstehen. Die Original-Beschlussvorlage der Stadt ist im Ratsinformationssystem der Stadt Rösrath einzusehen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss diesem Bauvorhaben zuzustimmen. Das ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Informationen hinsichtlich der Gebäudeausmaße in der Verwaltungsvorlage nach Aussagen des Investors so nichtzutreffend sind. Von der Verwaltung darf jedoch erwartet werden, dass die von uns zu treffenden Entscheidungen so aufbereitet sind, dass zumindest mit korrekten Informationen gearbeitet wird. Unklar war, wie viele Wohneinheiten dort nun tatsächlich entstehen werden, und wie hoch diese werden. Davon unabhängig ist ein Bauvorhaben in dieser Größenordnung sinnbildlich für alles, was in Rösrath in den letzten Jahren baupolitisch entschieden wurde: Zu massiv, nicht dem Ortscharakter entsprechend und ohne Rücksicht auf die Infrastruktur. Und immer derselbe Tenor: Die Bauherren haben einen gesetzlichen Bauanspruch. Dabei ist es originäre Aufgabe einer Kommune die städtebauliche Planung so zu bestimmen, dass sie ausgewogen, und dem Charakter der Umgebung entspricht. Der Rat hat die Möglichkeit mittels Bebauungsplänen die Vorhaben zu ordnen und seinem gestalterischen Anspruch gerecht zu werden, statt sich machtlos als bloßes Genehmigungsorgan zu sehen. Aus diesem Gestaltungsanspruch heraus, war es selbstverständlich, dass wir uns die Sorgen und Anregungen der hier lebenden Bürger anhören, weshalb wir uns am Wochenende vor der Sitzung des Planungsausschusses am 18.01.2021 selbst ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort gemacht haben. Wir wurden von rund 25 Einwohnern aus Oberlüghausen empfangen, die uns die Problematik der zu erwartenden Bebauung schilderten und auf deren Folgen hinwiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Informationen über das tatsächliche Ausmaß der Bebauung werden wir am Montag den 01.02.2021 in der Ratssitzung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auch nicht zustimmen. Die Vorlage wird nach Beratung im Planungsausschuss vom 18.01.2021 vertagt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Bebauungsplan über das Gebiet zu legen. Diesen Plan gilt es dann im Anschluss mit Leben auszufüllen und die politischen Richtlinien einfließen zu lassen. Unser Ansinnen ist und bleibt, den Bauwahn zu beenden und in dieser Ratsperiode mit Augenmaß und einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt zu überzeugen. Was im einzelnen maßvoll ist, hängt von den lokalen Gegebenheiten vor Ort ab und muss daher stets von Standort zu Standort gesondert beurteilt werden.

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