Bürgermeisterin behindert Fraktionsarbeit

Die Fällung des Baumes am Überhöferfeld hat ein Nachspiel – Klage gegen die Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin Bondina Schulze verweigert der Fraktion ForsPark die Einsicht in Akten und entzieht sich mehrmalig Gesprächsangeboten und Nachfragen. „Wir können keinen sachlichen Grund erkennen, der dieses Verhalten erklärt; es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Arbeit der Fraktion ForsPark absichtlich erschwert werden soll,“ so Yannick Steinbach, Chef der Fraktion ForsPark.

Hintergrund ist aufgrund einer Verkehrsgefährdung die Fällung einer 250 Jahre alten Eiche am Überhöferfeld, die der zuständige Ausschuss für Bau Landschaft und Vergabe am 27.04.21 vorbehaltlich eines Gutachtens einstimmig beschlossen hat. Da die Feststellung der Verkehrsgefährdung gerne als Allzweckwaffe missbraucht wird, haben wir Einblick in das Gutachten beantragt.

Das Recht zur Akteneinsicht steht Ratsmitgliedern und Fraktionen gem. § 55 Abs. 4, Abs. 5 GO NRW zu und dient der Überwachung und Kontrolle der Ratsbeschlüsse. Die Bürgermeisterin hat der Fraktion ForsPark die Akteneinsicht mit der Begründung verwehrt, ihr stehe das Einsichtsrecht nicht zu, und hat auf wiederholten Antrag nicht mehr reagiert. Stattdessen wurde der Baum kommentarlos gefällt.

Es wird überhaupt nicht ausgeschlossen, dass das Gutachten einwandfrei ist. Davon hätten wir uns als Fraktion nur gerne überzeugt. Immerhin ist die Fällung eines 250 Jahre alten Baumes unumkehrbar.

Die Bürgermeisterin hat unsere Rechte als Fraktion in schwerwiegender Weise missachtet. Schon in der Vergangenheit hat sie auf Anfragen teils Monate nicht reagiert. Dieses Verhalten ist allgemein nicht zu erklären.
Um zu verhindern, dass die Fraktion ForsPark auch künftig ignoriert wird, haben wir das Verwaltungsgericht angerufen. Die dort eingereichte Klage soll klären, ob das Verhalten der Bürgermeisterin rechtswidrig war. Es geht darum sicherzustellen, dass die Fraktionen ihren von den Bürgerinnen und Bürgern erhaltenen Kontrollauftrag ordnungsgemäß und demokratisch durchführen können und nicht aus parteitaktischen Interessen verwehrt bekommen. Die Akteneinsicht ist ein Recht jeder Fraktion zur Analyse von Sachverhalten mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten für die Zukunft zu finden, sowie Bürgermeister und Verwaltung zu kontrollieren.

Das entspricht dem grundlegenden demokratischen Verfahren, auch wenn es für Betroffene gegebenenfalls unbequem wird.

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