Aktuelles

Demonstration zum Erhalt des ForsParks

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 28.06.2021 steht die finale Beschlussfassung zur Bebauung des ForsParks durch den Rat an. Damit wird endgültig ein Stück Heimat, Identität und Natur verloren gehen. Bereits im Planungsausschuss stimmten vor allem CDU und Grüne für eine Bebauung wir stimmten dagegen, bei Enthaltungen der anderen Parteien. Wir laden Sie daher am 20.06.2021 um 14:00 Uhr zur Demonstration und Kundgebung gegen die Bebauung des ForsParks ein. Die Versammlung findet im ForsPark auf den Freiflächen statt, die der Bebauung zugeführt werden sollen (Bolzplatz). Die Entscheider sollen wissen, dass sie gegen den Willen eines Großteils der Rösrather Bevölkerung entscheiden. Darüber hinaus soll an diesem Tag ein Zeichen gegen weitere überdimensionierte Bauvorhaben in Forsbach gesetzt werden. Denn schon nach den Sommerferien soll es am Altvolberg mit 65 Häusern weitergehen. Eine Bebauung der Freiflächen im Weidenthal und Dachsweg sind längst kein Tabu mehr. Wir wollen den ForsPark aber auch nochmal als Ort der Begegnung aufleben lassen. Für die Kinder ist ein Elfmeterschießen geplant, bevor der Fußballplatz ersatzlos verschwinden soll. Anschließend wird es eine Kundgebung durch unseren Fraktionsvorsitzenden Yannick Steinbach geben. Lassen Sie uns als Rösrather noch einmal zusammenkommen und gemeinsam dieses wunderschöne Fleckchen Natur vor den Verantwortlichen im Stadtrat verteidigen. Wir freuen uns auf Sie! Ihre ForsPark Wählervereinigung

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Bürgermeisterin behindert Fraktionsarbeit

Die Fällung des Baumes am Überhöferfeld hat ein Nachspiel – Klage gegen die Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin Bondina Schulze verweigert der Fraktion ForsPark die Einsicht in Akten und entzieht sich mehrmalig Gesprächsangeboten und Nachfragen. „Wir können keinen sachlichen Grund erkennen, der dieses Verhalten erklärt; es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Arbeit der Fraktion ForsPark absichtlich erschwert werden soll,“ so Yannick Steinbach, Chef der Fraktion ForsPark. Hintergrund ist aufgrund einer Verkehrsgefährdung die Fällung einer 250 Jahre alten Eiche am Überhöferfeld, die der zuständige Ausschuss für Bau Landschaft und Vergabe am 27.04.21 vorbehaltlich eines Gutachtens einstimmig beschlossen hat. Da die Feststellung der Verkehrsgefährdung gerne als Allzweckwaffe missbraucht wird, haben wir Einblick in das Gutachten beantragt. Das Recht zur Akteneinsicht steht Ratsmitgliedern und Fraktionen gem. § 55 Abs. 4, Abs. 5 GO NRW zu und dient der Überwachung und Kontrolle der Ratsbeschlüsse. Die Bürgermeisterin hat der Fraktion ForsPark die Akteneinsicht mit der Begründung verwehrt, ihr stehe das Einsichtsrecht nicht zu, und hat auf wiederholten Antrag nicht mehr reagiert. Stattdessen wurde der Baum kommentarlos gefällt. Es wird überhaupt nicht ausgeschlossen, dass das Gutachten einwandfrei ist. Davon hätten wir uns als Fraktion nur gerne überzeugt. Immerhin ist die Fällung eines 250 Jahre alten Baumes unumkehrbar. Die Bürgermeisterin hat unsere Rechte als Fraktion in schwerwiegender Weise missachtet. Schon in der Vergangenheit hat sie auf Anfragen teils Monate nicht reagiert. Dieses Verhalten ist allgemein nicht zu erklären.Um zu verhindern, dass die Fraktion ForsPark auch künftig ignoriert wird, haben wir das Verwaltungsgericht angerufen. Die dort eingereichte Klage soll klären, ob das Verhalten der Bürgermeisterin rechtswidrig war. Es geht darum sicherzustellen, dass die Fraktionen ihren von den Bürgerinnen und Bürgern erhaltenen Kontrollauftrag ordnungsgemäß und demokratisch durchführen können und nicht aus parteitaktischen Interessen verwehrt bekommen. Die Akteneinsicht ist ein Recht jeder Fraktion zur Analyse von Sachverhalten mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten für die Zukunft zu finden, sowie Bürgermeister und Verwaltung zu kontrollieren. Das entspricht dem grundlegenden demokratischen Verfahren, auch wenn es für Betroffene gegebenenfalls unbequem wird.

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Schwarz/Grün stimmt für Bebauung

Schon früh in der Legislaturperiode kam es zu einer weitreichenden Entscheidung. Der ForsPark wird bebaut. Am vergangenen Montag stimmten CDU und Grüne für eine Bebauung, obwohl der Widerstand in der Bevölkerung nie dagewesene Züge angenommen hat. Man hätte meinen können, dass das Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl zu einem Umdenken geführt hat. In Teilen war es so. Unsere Partner der Opposition wollten immerhin eine Vertagung und eine erneute Beteiligung der Bevölkerung. Gleichwohl das Ergebnis davon im Grunde klar ist, war es dennoch ein anständiger Kompromiss. Nicht zu begreifen ist jedoch die Stimmabgabe der GRÜNEN. In der Offenlage haben sich Ratsmitglieder der Grünen selbst mit Widerstand zu Wort gemeldet. Im entscheidenden Moment sind sie umgefallen. Außer Gängelung der Autofahrer ist von den GRÜNEN scheinbar nichts zu erwarten. Klar ist auch, dass die Protagonisten hoffen, dass wenn sie diesen Beschluss so früh fassen, die Bürgerinnen und Bürger dies bei der nächsten Kommunalwahl längst vergessen haben und wieder brav ihr Kreuz bei ihnen machen. Nie war die Konsequenz der Stimmabgabe deutlicher als am vergangenen Montag. Am Ende entscheiden Mehrheiten. Viele, die sich, besonders zum ersten Mal, für die Grünen entschieden haben, dürften dies nun bereuen. Wir jedenfalls werden stets im Interesse der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger entscheiden und den Willen des Volkes repräsentieren. Ihr Wille bleibt unsere Handlungsmaxime. Klar ist auch, dass wir uns auch gegen jede weitere Bebauung wehren werden. Da sich die übrigen Grundstücke im Privatbesitz befinden, ist jedoch nie sicher, wie es weiter geht. Die Entscheidung des Planungsausschusses muss am 28.06.2021 noch im Rat bestätigt werden.

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Wir sind starker Partner für Gastronomie und Einzelhandel

Der Lockdown setzt den lokalen Betrieben weiter zu. Die Bundespolitik gibt den Betroffenen wenig Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität.Für Rösrath haben wir jedoch die Möglichkeit, die Betroffenen zu unterstützen. Dafür sehen wir von der Wahlervereinigung ForsPark ein zweistufiges Konzept vor. Wir haben für die kommende Ratssitzung einen Antrag eingereicht, der vorsieht, einen subventionierten Rösrath-Gutschein ins Leben zu rufen. Die Stadtverwaltung soll Gutscheine, die innerhalb des Stadtgebietes einlösbar sind, mit 30% der Kaufsumme bezuschussen. Wer also einen Gutschein für 100 EUR erwirbt, muss dafür lediglich 70 EUR bezahlen. Damit soll die Nachfrage deutlich erhöht werden, sodass die von Lockdown geplagten Betriebe Umsatzverluste zumindest etwas aufholen können. Wer den ortsansässigen Betrieben helfen möchte, muss sich das etwas kosten lassen. In einem zweiten Schritt plädieren wir für eine Absenkung der Gewerbesteuer im nächsten Jahr, indem die Betriebe hoffentlich annähernd wieder normal arbeiten können. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete bereits über unser Vorhaben den Hebesatz auf 400% abzusenken. Das verschafft den Unternehmern im Ort wieder Handlungsspielraum und die Möglichkeit, mehr der erwirtschafteten Erträge zu behalten, um Reserven wieder aufzufüllen. Die Wählergemeinschaft ZLR reagiert auf unseren Vorstoß mit grober Ahnungslosigkeit. Sie halten unseren Vorstoß für populistisch, da Unternehmen ohne Umsätze ohnehin keine Steuern zahlen. Dabei verkennen die Kollegen gänzlich, dass es sich dabei um eine Maßnahme für das Jahr 2022 handelt, in dem dann auch wieder Umsätze erzielt werden. Stattdessen schlagen die Kollegen den x-ten runden Tisch vor. Die Politik solle sich mit den Interessengemeinschaften unterhalten und Lösungen erörtern. Damit ist aber niemandem geholfen. Die Interessengemeinschaften sind selber gut organisiert und haben zahlreiche Aktionen und Initiativen in der Vergangenheit selbst auf die Beine gestellt. Die Betriebe brauchen Umsätze und Entlastungen – und dafür stehen wir. Anbei unser Antrag zur Errichtung eines Rösrath-Gutscheins im Wortlaut: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Rösrath beschließt: Die Stadt Rösrath fördert die Einführung eines Rösrathgutscheins zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Mit den Interessengemeinschaften der einzelnen Ortsteile wird gemeinsam abgestimmt, wie ein solcher Gutschein eingeführt werden kann. Der Rösrathgutschein soll dann zum Einsatz kommen, wenn der Einzelhandel und die Gastronomie wieder öffnen dürfen. Die ortsansässigen Banken werden mit der Abwicklung betraut. Der Gutschein soll in allen vom Lockdown betroffenen Läden und Lokalen einlösbar sein. Die Stadt Rösrath fördert die Einführung des Stadtgutscheins durch eine Subventionierung von 30 Prozent und stellt dafür ein Budget in Höhe von 120.000 EUR zur Verfügung, sodass insgesamt Gutscheine im Wert von 400.000 EUR ausgegeben werden können. Es sollen Gutscheine im Wert von 10, 20, 50 oder 100 EUR angeboten werden. Die nötigen Mittel werden zum einen aus den Einnahmen der Stadt Rösrath, die aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung entstanden sind und zum anderen aus einer Umschichtung anderer Bereiche, die aufgrund des Lockdowns derweil nicht abgerufen werden können entnommen. Hilfsweise sollen Kreditrückzahlungen gestundet oder neue Kredite aufgenommen werden. Begründung: Die Coronapandemie trifft insbesondere Einzelhandel und Gastronomie besonders hart. Nach Monaten ohne Umsatz brauchen die Händler und Gastronomen vor Ort die Unterstützung dringender denn je. Der Gutschein soll genau bei diesen Betrieben ansetzen. Die Interessengemeinschaften sollen Vorschläge machen, wer Teil dieser Gutschein Aktion wird. Es soll vermieden werden, dass die Gutscheine in den Lebensmitteldiscountern oder Supermärkten eingelöst werden, da diese vom Lockdown sogar profitieren. Die VR Bank und die Sparkasse haben Erfahrungen mit Abwicklung solcher Gutscheine. In anderen Kommunen haben sie die Auszahlung übernommen und im Anschluss mit der Kommune verrechnet. Die Banken sollten auch hier für eine unbürokratische Abwicklung hinzugezogen werden. Durch die Subventionierung ist mit einer deutlich erhöhten Nachfrage innerhalb der Stadt zu rechnen, die die städtischen Betriebe unterstützt und somit Umsatzverluste zumindest aufgeholt werden.Es ist davon auszugehen, dass sich ein Teil der Subventionierung durch Steuereinnahmen wieder amortisiert. Andere Städte haben mit diesen Gutscheinen bereits gute Erfahrungen gemacht.

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Gute Nachrichten für Rösrather Schüler und Eltern

Unsere Fraktion, die ForsPark Wählervereinigung, hatte direkt in der ersten Ratssitzung beantragt, genügend Schulplätze für die neue Gesamtschule zur Verfügung zu stellen. Das vor dem Hintergrund, dass für das vergangenen Schuljahr 2020 nahezu eine ganze Schulklasse abgewiesen wurde. Aufgrund der Anmeldezahlen in diesem Jahr ist sichergestellt, dass kein Schüler abgewiesen werden muss, da die Anmeldezahlen die Anzahl der freien Plätze nicht überschritten hat. So war zwar die Beantragung einer Zusatzklasse bei der Bezirksregierung Köln nicht notwendig, aber durch unseren Antrag haben wir dafür gesorgt, dass in den künftigen Jahren die Voraussetzungen für eine weitere Klasse geschaffen wurden, sofern sich die Anmeldezahlen wieder erhöhen. Ferner haben wir der Genehmigung weiterer Mittel für den Schulbau am Freiherr-vom-Stein Schulzentrum zugestimmt. Gleichwohl die rund 2,8 Millionen Euro eine beachtliche Summe darstellen, gibt es hierfür keine Alternative, da sonst die Schule nicht fertig gebaut werden kann. Zu prüfen ist allerdings, warum die ursprünglichen Planungen die Gesamtkosten so schlecht erfassen und nun solche Summen nachgeschoben werden müssen. Auch für die Eltern jüngerer Kinder gibt es gute Nachrichten. Für den Monat Januar 2021 werden keine Kitabeiträge erhoben. Das ist ein gutes Zeichen an die Rösrather Eltern, die in der Corona-Pandemie häufig an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht wurden und somit finanziell nicht noch für Leistungen bezahlen müssen, die nicht erbracht werden konnten. Gleiches werden wir auch für den Monat Februar beantragen. Antrag der Fraktionen von SPD, ForsPark, DIE LINKE und FDP im Ausschuss für Bildung, Schule, Sport und Freizeitgestaltung (Link zum Dokument hier)

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ForsPark Wählervereinigung besucht Bürgerinitiative Oberlüghausen

Die Bauvorhaben der Stadt bereiten den Bürgerinnen und Bürgern auch außerhalb von Forsbach Kopfzerbrechen. In Oberlüghausen sollen mehrere Mehrfamilienbauten entstehen. Die Original-Beschlussvorlage der Stadt ist im Ratsinformationssystem der Stadt Rösrath einzusehen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss diesem Bauvorhaben zuzustimmen. Das ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Informationen hinsichtlich der Gebäudeausmaße in der Verwaltungsvorlage nach Aussagen des Investors so nichtzutreffend sind. Von der Verwaltung darf jedoch erwartet werden, dass die von uns zu treffenden Entscheidungen so aufbereitet sind, dass zumindest mit korrekten Informationen gearbeitet wird. Unklar war, wie viele Wohneinheiten dort nun tatsächlich entstehen werden, und wie hoch diese werden. Davon unabhängig ist ein Bauvorhaben in dieser Größenordnung sinnbildlich für alles, was in Rösrath in den letzten Jahren baupolitisch entschieden wurde: Zu massiv, nicht dem Ortscharakter entsprechend und ohne Rücksicht auf die Infrastruktur. Und immer derselbe Tenor: Die Bauherren haben einen gesetzlichen Bauanspruch. Dabei ist es originäre Aufgabe einer Kommune die städtebauliche Planung so zu bestimmen, dass sie ausgewogen, und dem Charakter der Umgebung entspricht. Der Rat hat die Möglichkeit mittels Bebauungsplänen die Vorhaben zu ordnen und seinem gestalterischen Anspruch gerecht zu werden, statt sich machtlos als bloßes Genehmigungsorgan zu sehen. Aus diesem Gestaltungsanspruch heraus, war es selbstverständlich, dass wir uns die Sorgen und Anregungen der hier lebenden Bürger anhören, weshalb wir uns am Wochenende vor der Sitzung des Planungsausschusses am 18.01.2021 selbst ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort gemacht haben. Wir wurden von rund 25 Einwohnern aus Oberlüghausen empfangen, die uns die Problematik der zu erwartenden Bebauung schilderten und auf deren Folgen hinwiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Informationen über das tatsächliche Ausmaß der Bebauung werden wir am Montag den 01.02.2021 in der Ratssitzung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auch nicht zustimmen. Die Vorlage wird nach Beratung im Planungsausschuss vom 18.01.2021 vertagt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Bebauungsplan über das Gebiet zu legen. Diesen Plan gilt es dann im Anschluss mit Leben auszufüllen und die politischen Richtlinien einfließen zu lassen. Unser Ansinnen ist und bleibt, den Bauwahn zu beenden und in dieser Ratsperiode mit Augenmaß und einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt zu überzeugen. Was im einzelnen maßvoll ist, hängt von den lokalen Gegebenheiten vor Ort ab und muss daher stets von Standort zu Standort gesondert beurteilt werden.

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Fraktion ForsPark fordert Aufhebung des Bebauungsplans „Heidchenwiese“ Nr. 124

Die Stadt Rösrath hatte ursprünglich geplant, das Planungsverfahren „Heidchenwiese“ im Herbst/Winter 2020 abzuschließen. Nicht nur bedingt durch die Kommunalwahl konnte dieser Zeitplan nicht eingehalten werden. Im Zuge des Planverfahrens hat die untere Wasserbehörde vor kurzem ihre Bedenken geäußert. Sie ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan keine Lösung für Starkregenereignisse vorsieht. Dies könnte zwar mit Sickergruben und Pumpen behoben werden, das verkleinert jedoch wieder die Anzahl der zu bebauenden Grundstücke. Nach unserer Auffassung wird das Missverhältnis dadurch noch größer! Nicht erst deswegen haben wir beantragt, das Planverfahren zu beenden. Überraschenderweise haben sich die Grünen in der Presse (s. Kölner Stadt-Anzeiger vom 07.01.2021) mit Sympathie für die Bebauung geäußert. Die Wählerinnen und Wähler, die mit der Wahl der Grünen eine gewisse Hoffnung verbunden hatten, dürfen zurecht enttäuscht sein. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Markus Plagge, ließ sogar verlautbaren, dass er eine Erweiterung des Bebauungsgebietes nicht ausschließen möchte bzw. sogar für sinnvoll hält, da Rösrath „Zuzugskommune“ sei. Wir jedenfalls werden dagegenhalten, auch wenn am Ende Mehrheiten entscheiden. Im Folgenden unser Antrag im Wortlaut. Beschlussvorlage:Der Rat der Stadt Rösrath beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 02.07.2018 zum Bebauungsplan Nr. 124 „Heidchenwiese“ aufzuheben. Erläuterungen und verfahrenstechnisches Vorgehen Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses handelt es sich um ein Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB („Aufhebungsverfahren“). Hiernach gelten die BauGB-Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Im Falle des Bebauungsplanes Nr. 124 „Heidchenwiese“ steht zwar schon der abschließende Abwägungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB bevor. Jedoch ist die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses auch im fortgeschrittenen Aufstellungsverfahrensstadium ohne weiteres noch mit einem entsprechenden Beschluss möglich. Ebenso wenig wie ein Anspruch des Bürgers auf Durchführung eines Bebauungsplanaufstellungsverfahrens besteht (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB), gibt es einen Anspruch auf Abschluss eines zwar eingeleiteten, jedoch noch nicht zu Ende gebrachten Planverfahrens, vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.10.1996 – 4 B 180/96, juris- Rn. 4. In welchem Stadium des Verfahrens die Planung abgebrochen wird, spielt dabei rechtlich keine Rolle. Bricht eine Gemeinde ein von ihr aufgenommenes Planungsverfahren ab, so bringt sie dadurch sinnfällig zum Ausdruck, dass sich ihre Planungsvorstellungen gewandelt haben. Konsequenzen bei einer Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Die Stadt Rösrath ist bei der Ausübung ihres Planungsermessens insoweit frei, als sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet ist, ein besonderes Planungsergebnis hervorzubringen oder ohne Not aufrechtzuerhalten. Aus rechtlicher Sicht ist eher die entgegengesetzte Lage problematisch, in der Planungsgegner das Ergebnis der Planung insofern angreifen, als die Gemeinde ihrer Auffassung nach in der Ausübung des Ermessens nicht frei gewesen war, weil sie sich durch ihr Vorverhalten in eine Lage gebracht habe, die ihr eine freie Entscheidung auch gegen ein etwaiges Investoreninteresse erschwert oder sogar unmöglich gemacht haben. Abwägung des Planungssachverhalts und entfallene Erforderlichkeit der Bauleitplanung Gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. Abs. 7 BauGB sind bei der Aufhebung des Bebauungsplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Unter Berücksichtigung der seit dem Aufstellungsbeschluss sukzessiven Reduzierung des Geltungsbereichs und der damit verbliebenen Festsetzung der Baufenster für Einfamilienhäuser ist es in Abwägung mit den nach wie vor ungelösten Problemen der Oberflächenentwässerung wie auch der verkehrstechnischen Erschließung des Bebauungsplangebietes abwägungsfehlerfrei, die privaten theoretischen Bauinteressen weniger gegenüber den öffentlichen Interessen an einem Schutz von Natur und Landschaft zurückzustellen. Insbesondere ist die städtebauliche Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der sukzessiven Flächenreduktionen und der nach wie vor fehlenden Bereitschaft der beteiligten Grundstückseigentümer nicht mehr gegeben respektive entfallen. Die Entwässerungsproblematik sorgt in jedem Fall für eine weitere Reduzierung des Bebauungsgebietes, da etwaige Versickerungen auf den Grundstücken selbst stattzufinden haben, was das Planvorhaben auch unter finanziellen Aspekten für die Stadt weiter einschränkt. Da die Erforderlichkeit der Bauleitplanung im Ermessen der Stadt Rösrath liegt und da hier keine übergeordneten Planungen den Ermessensspielraum auf null setzen, ist die Stadt Rösrath frei in der Ausübung ihres Planungsermessens. Die Erforderlichkeit für die verbindliche Bauleitplanung auf dieser Fläche ist aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes jedoch nicht mehr gegeben. Städtebauliche Nachordnung bei Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Sofern das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 124 „Heidchenwiese“ nicht fortgeführt wird, ändert sich die aktuelle rechtliche Situation für das Plangebiet nicht. Die Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan bliebe bestehen. Die Flächen lägen nach wie vor im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans „Südkreis“ des Rheinisch-Bergischen Kreises. Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt Region Köln – würde der Bereich des zu revidierenden Bebauungsplanes nach wie vor als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.

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Mitgliedschaft in der JU – zur Presseberichterstattung vom 17.12.2020

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 17.12.2020 über die Einleitung eines Ausschlussverfahrens der Jungen Union Rheinisch Bergischer Kreis gegenüber unserem Fraktionsvorsitzenden Yannick Steinbach. Steinbach war zunächst, trotz der Gründung der neuen Wählergemeinschaft ForsPark, Mitglied der JU geblieben. Die Darstellung der Jungen Union, wie dem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers zu entnehmen ist, erweckt mitunter den Eindruck, Steinbach hätte unbedingt an seiner Mitgliedschaft bei der JU festhalten wollen. Aus diesem Grund, so weiter, leitete die Jugendorganisation der CDU ein Ausschlussverfahren ein, weil ein gleichzeitiges Engagement bei zwei politisch konkurrierenden Gruppierungen unvereinbar sei. Mit der Gründung der ForsPark Wählervereinigung sind alle ForsPark-Kandidaten, die vorher in der CDU Rösrath aktiv waren, dort ausgetreten. Auch haben alle ihre Vorstandsposten in der Jungen Union Rösrath in schriftlicher Form augenblicklich niedergelegt. Unser Fraktionsvorsitzender Steinbach hatte zusätzlich noch dieses eine Amt bei der Jungen Union Rheinisch Bergischer Kreis inne, außerhalb der Stadt Rösrath. Die Kündigung der Mitgliedschaft stand bei Steinbach, im Hintergrund des enorm hohen Gründungsaufwands im Wahljahres 2020, nicht oben auf der Prioritätenliste. Dem ohnehin beabsichtigten und auch konsequent folgerichtigen Austritt aus der Jungen Union Rhein-Berg kamen aber nun die Vorsitzenden der JU zuvor. Auf den offiziellen Seiten wurde Yannick Steinbach einfach gestrichen, ohne mit ihm vorher gesprochen zu haben. Dieses Vorgehen ist durch keine Satzung oder Statuten gedeckt, was Steinbach im Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger deswegen auch zu Recht kritisiert hat. Nicht korrekt ist der Schluss, dass unser Fraktionsvorsitzender beabsichtigte, Mitglied bei der Jungen Union Rhein-Berg zu bleiben. Als er erfuhr, dass man seinen Ausschluss verlangte, ist er unverzüglich ausgetreten. Die Einleitung eines Ausschlussverfahrens war dem entsprechend unnötig und übertrieben. Steinbach vermutet dahinter auch eher den Druck der CDU Rösrath auf die Junge Union. Diese hatte nämlich bei der Kommunalwahl zum Teil erhebliche Stimmverluste erleiden müssen; viele Stimmen aus der CDU sind zur neuen Wählergemeinschaft ForsPark und insbesondere zu Steinbach gewandert. Wie auch bei vielen anderen Reaktionen abzulesen ist, scheint die CDU Rösrath diesen Verlust und vor allem die neue politische Konkurrenz nur schwer ertragen zu können. Yannick Steinbach bleibt bei alledem gelassen. Seine gesamte Aufmerksamkeit und politische Arbeit konzentriert sich ausschließlich auf das Wohl der Stadt Rösrath und den hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern. Sacharbeit und die Gestaltung einer zukunftsfähigen und weiterhin lebenswerten Stadt stehen für die Wählergemeinschaft ForsPark im Mittelpunkt. „Wir werden Politik für und mit den hier lebenden Menschen machen – mit unserer ganzen Kraft.“ erklärt Steinbach. „Die Auseinandersetzung mit Ausschlussverfahren der CDU gehört nicht dazu. Das hätte man mit einem kurzen Telefonat auch eleganter lösen können.“

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Die ersten Wochen im Rat der Stadt Rösrath

Obwohl die Wahl für den Stadtrat bereits am 13.09.2020 stattfand, ging die tatsächliche Ratsperiode erst am 01.11.2020 los. Nichtsdestotrotz wurden bereits vorab mehr oder weniger gute Gespräche geführt. Dadurch, dass CDU und Grüne sich sehr schnell um eine Kooperation bemüht haben, war schnell klar, dass wir in die Opposition gehen. Dort fanden sehr zielführende Gespräche mit den Fraktionen von FDP und SPD statt. Die ersten Wochen waren auch ansonsten von sehr formalen Organisationen geprägt. Es ging um die Besetzung der Ausschüsse und wer den Vorsitz innehat. Als es dann auf die erste Ratssitzung am 10.11.2020 zuging kam die erste große Überraschung. Der langjährige Ratsherr der CDU, Achim Müller, wollte aufgrund persönlicher Differenzen mit seiner Fraktion zu uns kommen, wodurch die erste Ratssitzung im Grunde hinfällig wurde, weil dadurch alle Ergebnisse zunichtegemacht worden wären. Nach langen gemeinsamen Gesprächen, auch aufgrund seines Kreistagsmandats, entschied er sich, doch nicht zu wechseln. Die Unruhen in der CDU sind aber schuld daran, dass der Rat die Arbeit nicht aufnehmen konnte. So werden die ersten inhaltlichen Auseinandersetzungen erst im Januar und Februar stattfinden. In der Ratssitzung am 07.12.2020 wurde die Besetzung der Ausschüsse dann nachgeholt. Wir werden in jedem Ausschuss vertreten sein. Außerdem werden wir den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss besetzen. Auch intern mussten wir uns organisieren. Yannick Steinbach (27) wird die Fraktion als Vorsitzender anführen. Uwe Bautz übernimmt die Geschäftsführung und wird auch in den Verwaltungsrat der Stadtwerke entsendet. Wir werden in den kommenden Wochen unsere sachkundigen Bürger vereidigen lassen, die dann die Ratsherren unterstützen werden. Bei allen Formalitäten haben wir es uns nicht nehmen lassen, dennoch einen ersten Antrag mit den Fraktionen SPD, FDP und Linke zu stellen. Wir wollen, dass nächstes Jahr alle Schülerinnen und Schüler in Rösrath zur Schule gehen können, indem eine Zusatzklasse angemeldet wird. Obwohl die Grünen nach eigenen Angaben für die Gesamtschule brennen, haben sie gebeten den Antrag noch nicht zu stellen. In der Sache besteht zwar Einvernehmen, man möchte dennoch vorher ein bisschen beraten, um es am Ende so zu beschließen. Genau diesen Politikstil werden wir partout nicht mitmachen. Wir werden Sie hier regelmäßig auf dem laufenden halten. Der erste Fachausschuss tagt am 18.01.2021. Das ist dann auch direkt der Planungsausschuss. Dort werden wir beantragen den Bebauungsplan Heidchenwiese ad acta zu legen oder zumindest hilfsweise so abzuschließen, dass es nicht zu einer Vergrößerung kommt. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine gute Zeit IhreForsPark Wählervereinigung

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Großer Erfolg für die ForsPark Wählervereinigung!

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler, für das uns entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns herzlich bedanken! Wir sind viertstärkste Kraft im Rösrather Stadtrat geworden und haben darüber hinaus ein Direktmandat geholt. Dass sich 8% aller Wählerinnen und Wähler für den politischen Ansatz und die Inhalte der ForsPark Wählervereinigung entschieden haben, ist ein wichtiger Schritt für die Stadt Rösrath, für die Rösrather Gesellschaft, für Natur, Umwelt und die behutsame Weiterentwicklung unserer Stadt. Der Wunsch der hier lebenden Menschen ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass verkrustete Strukturen aufgebrochen werden müssen, Bürgerinnen und Bürgern auf allen Ebenen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung unser aller Zukunft zu geben und dass politische Entscheidungsprozesse transparent werden müssen. Sie haben uns mit diesem großartigen Ergebnis einen verantwortungsvollen Auftrag erteilt. Dafür werden wir uns mit voller Kraft einsetzen. Lassen Sie uns jetzt die Zukunft von Rösrath gemeinsam gestalten!Unser aller Zukunft.

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