Rösrath

Debatte über Tempo 30 im Stadtgebiet

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Stadtverwaltung will durch den Stadtrat beschließen lassen, dass die innerörtlichen Hauptstraßen auf Tempo 30 reduziert werden. Die Abstimmung darüber findet zunächst im Ausschuss am 12.06.24 um 18 Uhr im Bürgerforum (der Ausschuss empfiehlt dem Rat einen Beschluss) und danach final im Stadtrat am 24.06.24 um 18 Uhr in der Aula statt (sofern nicht vertagt wird). Betroffen sind folgende Streckenabschnitte: Forsbach vom „Holzmarkt“ bis Ortsausgang hinter dem Altvolbergerhof (also die gesamte Ortsdurchfahrt). Rösrath vom Brückenweg einerseits bis zur Einmündung „Im Weidenauel“ und andererseits bis zur Kreuzung „Am Sommerberg“ Hoffnungsthal dann direkt weiter ab der gerade erwähnten Kreuzung „Am Sommerberg“ bis zur „Gebrüder-Reusch-Straße“ (Aldi). Im Grunde also alle Stadtzentren. Diesen Vorschlag unterbreitet unsere neue technische Beigeordnete Bianca Lorenz; die Sitzungsunterlage ist von ihr unterschrieben. Wir als Stadträte sind dazu berufen, darüber abzustimmen. Kommunalpolitik entscheidet eben ganz konkret über die Dinge, die unser tägliches Leben beeinflussen. Etwa, ob wir jetzt jeden Tag pro Strecke länger im Auto sitzen oder nicht. Ziel der Maßnahme ist der Lärmschutz. 3 Dezibel sollen dadurch eingespart werden. Wir lehnen diesen Vorschlag gänzlich ab. Tempo 30 ist nach unserem Dafürhalten einfach keine angemessene Fortbewegungsgeschwindigkeit. Die Maßnahme ist viel zu umfassend. Die Belange Lärm zu reduzieren sind nachvollziehbar, der Weg über Tempo 30 überzeugt uns allerdings nicht. Es geht um eine differenzierte Analyse und  Betrachtung der einzelnen Situationen: bei der Reduzierung auf Tempo 30 bei der Villa Hügel haben wir mitgestimmt. Und auch am Sommerberg wird man in naher Zukunft nur noch 50 fahren können (heute 70, vormals 100), wenn die Kita dort errichtet wird. Auch da haben wir zugestimmt. Wir machen Temporeduzierungen mit, wenn sie angemessen und sinnvoll sind. Eine Initiative die an der Sülz parallel zum Friedhof Tempo 30 fordert, unterstützen wir beispielsweise auch. Pauschal über alle Straßen aber nicht! Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass wir auch vor der Wahl angekündigt haben, nicht für ein generelles Tempo 30 zu stimmen und insofern auch jetzt wieder das halten, was wir vor der Wahl angekündigt haben. Im Rat gab es schon einmal Diskussionen darüber, einer Initiative beizutreten, die Tempo 30 in den Städten fordert (dazu unser Beitrag aus März 2022). Eine von uns durchgeführte Umfrage auf Facebook ergab bei über 700 Teilnehmern eine deutliche Mehrheit von 82% gegen Tempo 30. Das Ergebnis der Abstimmung im Rat tragen wir hier dann nach.Die Sitzungsvorlage der Stadt finden Sie hier: Beschlussvorlage, PDF Seite 19f.

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Bürgerbefragung zur Brücke

Brücke „In den Schlämmen“ Nach Einschätzung zweier Sachverständiger ist die Brücke nicht mehr sicher und wurde vor kurzem gesperrt. Im Zuge der anstehenden Sanierung schlugen die Kollegen von der CDU vor, dass die neue Brücke auch für den Autoverkehr tauglich sein sollte. Auch wenn wir grundsätzlich das Auto als Verkehrsmittel unterstützen, dürfte der Nutzen hier sehr überschaubar sein, da man aus der Straße „Im Weidenauel“ ohnehin nur nach rechts abbiegen darf. Dabei dürfen die zusätzlichen Kosten nicht unberücksichtigt bleiben. Wir befragen daher alle Anwohner dazu und bleiben unserem Ansatz treu, Entscheidungen mit den Bürgern zu treffen.

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Stadt kauft Gebäude für 9,5 Mio. Euro

Warum der Kauf richtig war und wie er sich im Haushalt bemerkbar macht. Der Rat Beschloss in seiner letzten Sitzung, am 11.12.2023, dass dreistöckige Gebäude in Venauen zu kaufen. Kaufpreis: 9.500.000 € Ursprünglich war geplant, dort lediglich die mittlere Etage des Gebäudes zu mieten. Der Mietvertrag sah eine Indexmiete vor; die Miete würde sich also jedes Jahr entsprechend der ausgewiesenen Inflationsrate erhöhen. Unser Fraktionsvorsitzender hat als Mitglied des Finanzausschusses sofort angemerkt, dass diese Mietkostengestaltung völlig außer Verhältnis zum Wert des Gebäudes steht und angeboten mehrere Szenarien durchzurechnen. Hätte die Stadt die eine Etage gemietet, ergäben sich Mietgesamtkosten in Höhe von 4,4 Mio. Euro unter Zugrundelegung einer Inflation von 2%. Bei 3% Inflation ergäben sich Gesamtmietkosten in Höhe von 5,2 Mio. Euro. Und entsprechend noch mehr bei noch höherer Inflation. Es bedarf keiner tiefgehenden betriebswirtschaftlichen Analyse, um zu erkennen, dass die Mietkosten für lediglich eine Etage insgesamt als unwirtschaftlich bezeichnet werden können. Nach 30 Jahren bleibt dann nämlich nichts. Anders beim Kauf des gesamten Gebäudes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt eine Etage für eine Kita entsprechend untervermietet und das die Gesamtkosten reduziert. Oft gefragt wurden wir diesbezüglich, wie das zu einem Haushaltsfehlbetrag von 8 Mio. Euro passt und ob man das Gebäude deswegen besser nicht kauft, damit der Haushalt ausgeglichen ist. Der Kauf eines Gebäudes ist eine Investition und hat zunächst einmal überhaupt keine Auswirkung auf den Ergebnishaushalt (dieser Haushalt hat den Fehlbetrag). Investitionen werden über den Investitionshaushalt abgebildet, aktiviert und abgeschrieben. Erst die Abschreibung des Gebäudes (Laufzeit wird mit mind. 50 Jahren angesetzt) und die fälligen Zinsen werden dann als Aufwand im Ergebnishaushalt verbucht. So wird die Nutzung des Gebäudes gleichmäßig auf die jeweiligen Haushalte der nächsten Jahre verteilt. Insofern kann festgehalten werden, dass der Kauf dieser Immobilie letztlich keine Rolle für den Haushalt 2024 spielt. Der Rat hat durch den Vergleich Miete und Kauf eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt und die richtige Entscheidung getroffen. Die mathematischen Modellrechnungen finden Sie nachfolgend. Bezeichnung Wert Miete pro qm 13,50 € Gesamtfläche 660 qm Monatliche Miete 8.910,00 € Jährliche Miete 106.920,00 € 30-jährige Miete ohne Index-Anpassung 3.207.600,00 € Endwertberechnung bei einem Zins von 2% Zins (i) 2% Laufzeit in Jahren (n) 30 Gesamtmietkosten Miete*q*(q^n-1)/(q-1) 4.424.289,81 € Endwertberechnung bei einem Zins von 3% Zins (i) 3% Gesamtmietkosten Miete*q*(q^n-1)/(q-1) 5.239.366,35 €

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Antrag zur kommunalen Wärmeplanung

Wir als Fraktion sind der Meinung, dass diese Aufgabe bei den Stadtwerken angesiedelt werden muss. Deswegen wollen wir den Auftrag ausschreiben. Wir beantragen,die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zur Auftragsvergabe für die Kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Begründung:Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, den Stadtwerken die Möglichkeit zu geben, ein Angebot abzugeben und die kommunale Wärmeplanung für Rösrath zu übernehmen. Die Bürgermeisterin sieht dieses Thema nach all dem, was man so entnehmen kann, beim Klimaschutzmanager, der aber seit seiner Ankunft keine Fortschritte bei dem Thema erzielt hat. Die Stadtwerke haben die nötigen Daten und auch das Know How und insbesondere die nötigen personellen Mittel, um sofort mit der Wärmeplanung beginnen zu können. Dementsprechend ist eine Ausschreibung notwendig. Diese Möglichkeit sehen wir bei der Verwaltung nicht. Insbesondere das benötigte Datenmaterial für die Bestandsanalyse ist nicht ohne weiteres Vorhanden.Die kommunale Wärmeplanung ist seit diesem Jahr verpflichtend umzusetzen. Insbesondere im Bereich neuer Quartiere liegen für die Stadt erhebliche Chancen, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Neue Wärmenetze müssen ab 2025 einen Anteil von 65% erneuerbarer Energie erreichen.Ein stadtweiter Wärmeplan kann über diesen Weg deutlich schneller entstehen. Bis zum 30.06.2028 haben Kommunen unter 100.000 Einwohnern Wärmepläne zu erstellen. 2030 wird vom Gesetzgeber bereits als Zwischenziel definiert, sodass ein längeres Vorsichherschieben der Verwaltung vermieden werden muss. Ein gut durchgeführtes Ausschreibungsverfahren ermöglicht auch eine gewisse Steuerung. Insofern bitten wir den Vorstand der Stadtwerke zur Sitzung einzuladen. Antrag

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Stellungnahme zum Gewerbegebiet Rambrücken

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf unserer Bürgerversammlung vom 27.08.2023 wurde mir eine Unterschriftenliste übergeben, an der sich viele von Ihnen beteiligt haben. Sie sprechen sich darin gegen das Gewerbegebiet in Rambrücken aus. Ich fühle mich gleichermaßen geehrt wie verpflichtet, dass Sie Ihre Bürgerinitiative mir als Stadtrat übergeben haben. Es ist mir daher ein Anliegen auch auf Sie zurückzukommen. Das Gewerbegebiet Rambrücken ist derzeit die einzige ernstzunehmende Möglichkeit, weitere Gewerbeflächen in Rösrath auszuweisen. Die Gewerbesteuer ist für Rösrath von ganz herausgehobener Bedeutung, sie bringt mit knapp 14 Millionen Euro ungefähr doppelt so viel ein, wie beispielsweise die Grundsteuer. Viele Gewerbetreibende im Ort haben dringenden Bedarf angemeldet, sich vergrößern zu müssen, damit sie in Rösrath bleiben können. Sie sehen also, wie schwierig die Abwägung der unterschiedlichen Interessen innerhalb einer Stadt sind. Aber ich sage auch, dass meine Fraktion das Gewerbegebiet so nicht haben möchte. Das hat zwei Gründe: Zum einen sind die Pläne, so wie sie gemacht sind, überdimensioniert. Der Investor plant dort ebenfalls eine beachtliche Anzahl an Wohnbebauung, ein Restaurant und eine Bäckerei sowie Büroräume (siehe Planzeichnung). Diesen Ansatz finde ich unredlich. Das Ganze als Gewerbegebiet zu verkaufen, um unsere Gewerbetreibenden zu unterstützen, dann aber allerlei andere Vorhaben dort mit unterzubringen, ist städtebaulich aus unserer Sicht nicht notwendig und natürlich auch eine Mogelpackung. Zum anderen kritisieren wir, dass das ganze Projekt an einen Investor vergeben wurde. Unsere Bürgermeisterin hat es komplett verschlafen, das Projekt selbst in die Hand zu nehmen. Als Kommune hätten wir ein Vorkaufsrecht gehabt. Das hat mehrere Konsequenzen: Zum einen will der Investor dort natürlich so viel Ertrag rausziehen wie möglich, weshalb eben auch Wohnbebauung dort stattfinden soll. Zudem will der Investor die Objekte nur vermieten. Alle Gewerbetreibenden der Stadt, die mich bisher kontaktiert haben, haben alle betont, dass sie Flächen zum Kauf haben wollen. Das alles führt zu der Konsequenz, dass die Erschließungsgewinne nicht bei der Kommune, sprich bei Ihnen allen landen und die Rösrather Unternehmer womöglich am Ende dort auch keine Fläche nehmen. Die Gewinne des Investors werden nicht hier in Rösrath versteuert und wenn ortsfremde Unternehmen hier lediglich Lagerraum mieten, landet deren Gewerbesteuer auch in der Kommune, in der sie ihren Sitz haben. Aus all diesen Gründen sind wir gegen das konkrete Vorhaben. Allerdings hat diese Position im Rat wohl überhaupt keine Mehrheit. Zur Vollständigkeit gehört auch, dass sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen und der 1. Stellvertretende Bürgermeister der CDU jeweils für befangen erklärt haben, also an der Abstimmung nicht teilgenommen haben und dementsprechend dort Interessen verfolgen. Wie frei der Rest der Fraktion dann abstimmt, sei mal dahingestellt. Das Verfahren ist derzeit im ersten Beteiligungsverfahren. Der nächste Schritt ist die Offenlage, bei der alle die Möglichkeit haben, sich zum Vorhaben zu äußern. Also auch Sie. Über jeden einzelnen Vorschlag muss dann abgestimmt werden. Ich werde Sie gerne darauf hinweisen, wann es soweit ist. Ich betone aber auch, dass ich einem Gewerbegebiet, dass den Interessen der Rösrather Gewerbetreibenden dient – auch wenn es mit Blick auf die Natur wirklich schwerfällt – zustimmen würde. Ein solches wäre aber deutlich kleiner und hätte sehr positive Effekte für die Stadtkasse (Informationen zur Finanzlage der Stadt klicken Sie hier). Ihre Unterschriften werde ich in der Sitzung, in der das Gebiet wieder behandelt wird, zur Niederschrift für alle Mitglieder des Ausschusses einreichen. Ich kann Ihre Forderung aufgrund der schweren Abwägung daher leider nicht vollständig unterstützen, hoffe aber, dass Sie zumindest die dahinterstehenden Überlegungen für ganz Rösrath nachvollziehen können. Und dennoch meine ich, dass der von meiner Fraktion vorgeschlagene Kompromiss eine Verbesserung in Ihrem Sinne wäre. Mit den besten Grüßen!Yannick SteinbachMitglied des Stadtrates der Stadt Rösrath Quelle Titelbild: goGREEN REAL-ESTATE GmbH

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Gigantischer Überschuss der Stadt Rösrath

+++ Fast 6 Millionen Euro Überschuss +++ Es geistert ja wirklich immer wieder durch die Gegend: das Gerücht der ganz knappen Haushaltskasse der Stadt Rösrath. Die Bürgermeisterin sprach dennoch in beiden Haushaltssitzungen von Steuererhöhungen, sie seien unausweichlich. Der Jahresabschluss aus 2021 weist einen Überschuss in Höhe von 5.827.722,65€ aus. Das ist insofern überraschend, weil er nochmal 3,6M höher ausfällt als zu Beginn des Jahres überschlagsartig berechnet. Bei der Haushaltseinbringung 2023 wurde der Überschuss für 2021 noch mit 2,3 Millionen angegeben. 2021 wurden also knapp 6 Millionen Euro mehr an Steuern bezahlt als ausgegeben. Wir werden demnächst durch die steigenden Zinsen und die Abschreibungen der Investitionen in die Schule mehr Geld brauchen. Aber wir sagen das noch einmal ganz deutlich: mit uns, der ForsPark Wählervereinigung, gibt es keine Steuererhöhungen für Rösrath, weder bei der Grundsteuer noch bei der Gewerbesteuer, bis die Überschüsse der letzten Jahre verbraucht sind (2017: + 1,1; 2018: + 0,87; 2019: + 4,4; 2020: + 0,78 Millionen). Seit 2017 stehen demnach Überschüsse in Höhe von 12,9 Millionen Euro zu Buche. Sobald ein Haushaltsentwurf eingebracht wird, der eine Steuererhöhung vorsieht, lehnen wir den ab. Eine Grundsteuererhöhung trifft jeden Rösrather. Entweder als Eigentümer oder als Mieter, da sie vom Vermieter umgelegt wird.

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Der 1. Beigeordnete – eine Einordnung

Der 1. Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin. Er leitet in der Verwaltung eigene Geschäftsbereiche und wird vom Rat gewählt. Ulrich Kowalewski war 22 Jahre im Dienst der Stadt Rösrath. Er galt als außerordentlich kompetent und entscheidungsstark. Auch wir haben ihn den Sitzungen immer als kompetenten Ansprechpartner wahrgenommen. Aber schon früh in der Wahlperiode wurde deutlich, dass der 1. Beigeordnete und die Bürgermeisterin Bondina Schulze nicht gut miteinander auskommen. Teilweise muss es in der Verwaltung wüst zugegangen sein. Mitarbeiter berichteten von lauten Auseinandersetzungen im Tagesgeschäft. Der 1. Beigeordnete war als Führungskraft möglicherweise nicht von allen gleichermaßen geschätzt aber dennoch allgemein anerkannt. Die Streitigkeiten zwischen dem 1.Beigeordneten Ulrich Kowalewski (CDU) und Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne) gingen so weit, dass sich die beiden einen Mediator suchten, um ihre Konflikte beizulegen. Das Ganze blieb ohne Erfolg. Die Folgen für die Verwaltung waren und sind immens. Kowalewski betreute in seinem Dezernat die Fachbereiche Schule, Jugend und Soziales. Diese Fachbereiche sind jetzt nicht nur ohne Dezernatsleitung, nein, diese Fachbereiche habe auch keinen Fachbereichsleiter mehr. Das heißt, beide Führungsebenen sind in allen genannten Fachbereichen vollständig unbesetzt. Diese Situation hat allen voran unsere Bürgermeisterin zu verantworten! Sie hat sich das Dezernat ‚Personal‘ zugeordnet und ist damit für die Nachbesetzung von Stellen vollumfänglich verantwortlich. Wir beobachten aufmerksam die Stellenausschreibungen der Stadt Rösrath. Häufig stellt man fest, dass Vakanzen überhaupt nicht ausgeschrieben sind. So kann dann auch keine Nachbesetzung geschehen. Eine Priorisierung der Aufgaben gelingt unserer Bürgermeisterin nicht. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass insbesondere diese Fachbereiche von enormer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger sind. Eltern brauchen Ansprechpartner für die Belange ihrer Kinder und Menschen, die auf Hilfe des Staates angewiesen sind, benötigen oftmals eilige Bearbeitungen ihrer Anträge. All das bleibt liegen. Der 1. Beigeordnete ist über diese Situation krank geworden. Die Ausfälle wurden dabei immer länger und geschahen in immer kürzeren Abständen. Derzeit fällt der 1. Beigeordnete seit Februar krankheitsbedingt aus. Ein Ende ist nicht in Sicht. Wir sind davon überzeugt, dass, selbst wenn er wiederkommen sollte, die Streitigkeiten mit und der Ärger über Bondina Schulze eine weiterhin  für alle untragbare Situation bedeuten würden. Aufgrund dessen hat unser Fraktionsvorsitzender Yannick Steinbach die Abwahl des 1. Beigeordneten ins Spiel gebracht. Allein schon aus dem Grunde, weil die Bürgermeisterin nicht in der Lage ist, die Verwaltung allein zu führen. Notwendige Entscheidungen werden von der Bürgermeisterin einfach ausgesessen. Insofern war der Vorschlag der Abwahl leider notwendig, um eine zügige Nachbesetzung der Stelle zu ermöglichen. Die Wahlperiode für den 1. Beigeordnete würde erst im März 2025 enden. Vorher wäre eine Nachbesetzung nicht möglich. Als der Vorschlag unseres Vorsitzenden schließlich die Presse erreichte, äußerte sich der 1. Beigeordnete dahingehend, dass er diesen Vorstoß zum Anlass nahm, seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen. Damit haben wir als Opposition den Weg für eine Nachbesetzung frei gemacht. Bedauerlich ist auch jetzt zu sehen, dass die Bürgermeisterin sich nicht um einen möglichst schnellen Termin beim Amtsarzt stark macht, damit die Stelle so schnell wie möglich nachbesetzt werden kann. Und tatsächlich hat das ganze am Ende auch noch für den Steuerzahler eine angenehme Begleiterscheinung, da Beamte auch im Krankheitsfall volle Bezüge kassieren. In dem Moment, wo er in den Ruhestand versetzt wird, fällt er der Stadtkasse auch nicht mehr zur Last. Wir wünschen dem 1. Beigeordneten alles erdenklich Gute und hoffen, dass er in Ruhe genesen kann.

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