Kommentar zur Steuer- und Haushaltspolitik

In der Ratssitzung vom 22.03.2023 wurde der städtische Haushalt einstimmig verabschiedet. Schon das ist für sich genommen eine kleine Seltenheit. Weitaus bemerkenswerter war aber, dass alle Fraktionen auf den politischen Schlagabtausch verzichteten und keine Haushaltsreden gehalten wurden. Das ist dem tragischen Umstand geschuldet, dass unsere Bürgermeisterin ihren Ehemann, der zugleich ein Ratskollege war, kurz zuvor verloren hat.

Ein solche politische Geste zeigt Menschlichkeit und Zusammenhalt. Zurecht gab es – anders als sonst – großen Applaus, nachdem der Kollege Schönberger eine gemeinsame Erklärung verlesen hatte.

Der Haushalt war aber auch zustimmungswürdig. Seit dem Jahr 2017 schließt der städtische Haushalt damit zum wiederholten Mal ununterbrochen mit einem Überschuss ab, wenn er im Jahr 2023 mit knapp 6.000 Euro im Grunde eine Punktlandung darstellt. Nur um die Größe mal einordnen zu können: Die Erträge und Aufwendungen belaufen sich auf rund 75 Millionen Euro, wobei die Erträge eben diese knapp 6.000 Euro größer ausfallen. Der Überschuss beträgt also nicht einmal 0,1 ‰.

Ein solches Ergebnis begrüßen wir. Denn die dicken Überschüsse der letzten Jahre bedeuten im Ergebnis nur, dass man den Steuerzahlern Rösraths deutlich mehr Geld abgenommen hat, als es für die Finanzierung der Kommune notwendig ist. Nur um es nochmal deutlich zu machen, wie hoch die Überschüsse seit 2017 ausfielen (alle Angaben in Millionen):

2017: + 1,1
2018: + 0,87
2019: + 4,4
2020: + 0,78
2021: +2,2
2022: +0,03

Damit wurden seit 2017 Überschüsse in Höhe von 9.38 Millionen Euro erzielt.

Die Stadt Rösrath nimmt insgesamt 44,5 Millionen Euro Steuern ein. Die größten Posten davon setzen sich zusammen aus dem Anteil der Einkommenssteuer mit 20,7 Millionen Euro, 7,5 Millionen Grundsteuer B und 12 Millionen Euro Gewerbesteuer.

Wir, die ForsPark Wählervereinigung betonen auch an dieser Stelle erneut, wir sind der starke Partner aller Steuerzahler in ganz Rösrath. Mit uns gibt es keine Steuererhöhungen. Weder den Gewerbesteuerhebesatz noch den der Grundsteuer werden wir anheben, solange nicht die Überschüsse der letzten 6 Jahre aufgebraucht sind. Diese Überschüsse wurden fast vollständig in die sogenannte Ausgleichrücklage gebucht. Diese ist dafür da, Defizite im Haushalt auszugleichen. Dafür bedarf es dann auch keiner Genehmigung der Aufsichtsbehörde (vgl. § 75 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Sprich einzig und allein der Stadtrat entscheidet über die Verwendung dieser Überschüsse.

Aufgrund der hohen Investitionen in das Schulzentrum Freiherr-vom-Stein ist in den nächsten Jahren zumindest aus heutiger Sicht nach langer Zeit wieder mit Verlusten im städtischen Haushalt zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht etwa die Baukosten sofort Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (dort sind die Erträge den Aufwendungen gegenübergestellt) haben, sondern erst die Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Diese fallen bei einem Multimillionen Projekt natürlich entsprechend hoch aus.

Nichts desto trotz gebietet die generationengerechte Steuerpolitik, dass man die Überschüsse der letzten Jahre nutzt, um die Verluste der künftigen Jahre auszugleichen und nicht etwa die Überschüsse bis in alle Ewigkeit in die städtische Spardose packt. Die Stadt ist kein Sparverein.

Der neue Kämmerer der Stadt Rösrath faselt in dem Zusammenhang ständig von Steuererhöhungen, zuletzt in seiner öffentlichen Haushaltsrede. Die Stadt erzielt also mehrere Jahre mehrere Millionen Euro Überschüsse und sobald man davon mal einen Bruchteil braucht, sollen die Bürgerinnen und Bürger direkt wieder tiefer in die Tasche. Eine Grundsteuererhöhung trifft jeden, der im Stadtgebiet wohnt. Entweder als Eigentümer direkt oder aber als Mieter, der die Grundsteuer umgelegt bekommt.

Das wollen wir in diesen Zeiten tunlichst vermeiden und erteilen dem Vorhaben eine klare Absage.

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