Die Bauvorhaben der Stadt bereiten den Bürgerinnen und Bürgern auch außerhalb von Forsbach Kopfzerbrechen. In Oberlüghausen sollen mehrere Mehrfamilienbauten entstehen. Die Original-Beschlussvorlage der Stadt ist im Ratsinformationssystem der Stadt Rösrath einzusehen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss diesem Bauvorhaben zuzustimmen. Das ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Informationen hinsichtlich der Gebäudeausmaße in der Verwaltungsvorlage nach Aussagen des Investors so nichtzutreffend sind. Von der Verwaltung darf jedoch erwartet werden, dass die von uns zu treffenden Entscheidungen so aufbereitet sind, dass zumindest mit korrekten Informationen gearbeitet wird. Unklar war, wie viele Wohneinheiten dort nun tatsächlich entstehen werden, und wie hoch diese werden.
Davon unabhängig ist ein Bauvorhaben in dieser Größenordnung sinnbildlich für alles, was in Rösrath in den letzten Jahren baupolitisch entschieden wurde: Zu massiv, nicht dem Ortscharakter entsprechend und ohne Rücksicht auf die Infrastruktur. Und immer derselbe Tenor: Die Bauherren haben einen gesetzlichen Bauanspruch. Dabei ist es originäre Aufgabe einer Kommune die städtebauliche Planung so zu bestimmen, dass sie ausgewogen, und dem Charakter der Umgebung entspricht. Der Rat hat die Möglichkeit mittels Bebauungsplänen die Vorhaben zu ordnen und seinem gestalterischen Anspruch gerecht zu werden, statt sich machtlos als bloßes Genehmigungsorgan zu sehen.
Aus diesem Gestaltungsanspruch heraus, war es selbstverständlich, dass wir uns die Sorgen und Anregungen der hier lebenden Bürger anhören, weshalb wir uns am Wochenende vor der Sitzung des Planungsausschusses am 18.01.2021 selbst ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort gemacht haben. Wir wurden von rund 25 Einwohnern aus Oberlüghausen empfangen, die uns die Problematik der zu erwartenden Bebauung schilderten und auf deren Folgen hinwiesen.
Aufgrund der unterschiedlichen Informationen über das tatsächliche Ausmaß der Bebauung werden wir am Montag den 01.02.2021 in der Ratssitzung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auch nicht zustimmen. Die Vorlage wird nach Beratung im Planungsausschuss vom 18.01.2021 vertagt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Bebauungsplan über das Gebiet zu legen. Diesen Plan gilt es dann im Anschluss mit Leben auszufüllen und die politischen Richtlinien einfließen zu lassen.
Unser Ansinnen ist und bleibt, den Bauwahn zu beenden und in dieser Ratsperiode mit Augenmaß und einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt zu überzeugen. Was im einzelnen maßvoll ist, hängt von den lokalen Gegebenheiten vor Ort ab und muss daher stets von Standort zu Standort gesondert beurteilt werden.