Rösrath Forsbach

Ersatzräume kommen auf die Wiese – Schulhof bleibt frei

Die Grundschule Forsbach braucht mehr Räume. Wir haben diesbezüglich einen Antrag gestellt. Die Verwaltung hatte seinerzeit schlicht gesagt, dass Container auf der Wiese nicht möglich sind. In der Drucksache 812/2024 der Verwaltung heißt es auf Seite 4 wörtlich: „Die Aufstellung von Schulcontainern widerspricht den Planfestsetzungen des gültigen Bebauungsplanes und berührt die Grundzüge der Planung. Daher ist eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich.“ Unser Fraktionsvorsitzender hat daraufhin ein Rechtsgutachten erstellt, das darlegt, dass eine Befreiung sehr wohl möglich ist. Die Verwaltung hat daraufhin ihre Meinung geändert und hat in der letzten Sitzung des Schulbauausschusses mitgeteilt, dass die Container nunmehr sicher auf der Wieser aufgestellt werden. Das Rechtsgutachten finden Sie anbei. Schreiben ForsPark Debatte über die Container Anlagen für die GGS Forsbach. ForsPark setzt sich für Grundschule ein. Brief an Bürgermeisterin im Original Beschlussvorlage Errichtung von zwei Klassenräumen für die GGS Forsbach Beschlussvorlage im Original

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Situation der GGS und OGS in Forsbach

Im vergangenen Schulausschuss wurde der neue Schulentwicklungsplan vorgestellt. Es waren zahlreiche Elternvertreter vor Ort. Wir selbst waren fast mit der gesamten Fraktion im Ausschuss, um der Bedeutung der Angelegenheit entsprechend Rechnung zu tragen. Nicht anwesend hingegen war unsere Bürgermeisterin. Der Schulentwicklungsplan führt in seinem Fazit aus, dass im Bereich der Grundschulen „ein deutliches Defizit“ zu konstatieren sei. Entsprechend haben an dem Abend alle Anwesenden Ausführungen der Verwaltung, wie dieses Defizit gedeckt werden soll, erwartet. Doch eine Antwort blieb aus. In Forsbach war die Sache klar: Dort fehlen zum nächsten Schuljahr 42 Plätze! Die Verwaltung hat im Schulausschuss kein einziges Wort der Lösung dazu verloren. Der Wichtigkeit der Sache geschuldet haben wir mit SPD und FDP gleich am nächsten Tag einen Antrag auf den Weg gebracht, die hier abgebildete Wiese mit Containern auszustatten, damit in Forsbach alle Kinder einen Grundschulplatz im nächsten Jahr erhalten. Damit zeigen wir wieder einmal, dass wir das Bündnis sind, dass die Probleme vor Ort ziel- und lösungsorientiert angeht und im Zweifel auch die Überlegungen der Verwaltung ersetzt. Unser gemeinsamer Antrag wird am 31.10.24 im Schulbauausschuss behandelt und am 04.11.2024 im Stadtrat. Auf unserer Bürgerversammlung hatten wir letztes Jahr vorgeschlagen das Grundstück der evangelischen Kirche für die OGS zu nutzen. Diesbezüglich handelt die Verwaltung derzeit einen Mietvertrag aus. Diese Lösungen geben die nötige Zeit, um einen Gesamtplan zu entwickeln. Einen solchen werden wir in unserem Wahlprogramm 2025 vorstellen. Antrag der ForsPark Wählergemeinschaft: zum Antrag

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Vorhaben der Evangelischen Kirche – Update

Der Aufstellungsbeschluss wurde im letzten Ausschuss nicht gefasst, die Verwaltung kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben noch nicht so weit ist, bzw. ein anderes Verfahren zusätzlich durchgeführt werden muss. Zunächst einmal muss auch hier festgehalten werden (wie auch bei Altvolberg), dass die Zusammenstellung der Tagesordnungen seitens der Verwaltung nicht sonderlich rund läuft. Denn auch hier wurde der Beschlussvorschlag binnen weniger Tage abgeändert. Der Ausschuss hat nun mehr entschieden, dass zusätzlich noch ein Vertrag erarbeitet werden soll, der mit dem Investor genau festhält, wie dort gebaut werden soll. Damit will die Politik sicherstellen, dass dieses Ortsbild prägende Gebäude so gebaut wird, wie es den Bürgern und uns vorgestellt wird. Den ersten Artikel zu diesem Thema finden Sie hier.

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Altvolberg soll erweitert werden

Wie bereits in unserem Bürgerbrief angekündigt, soll das Baugebiet Altvolberg bereits erweitert werden. Diese Befürchtung hatten wir schon, als seiner Zeit der Offenlage Beschluss gefasst wurde. Wir sind auch Überzeugt, dass die Stichstraße, die bisher ins Nichts führt, für eine Erweiterung herhalten wird. Auch dieser Bebauungsplan soll am 04.03.2024 um 18:00 Uhr im Bürgerforum „aufgestellt“ werden, womit das Planverfahren  eingeleitet wird. Denn Beschlussvorschlag der Verwaltung finden Sie unter diesem Beitrag. Beschlussvorlage Altvolberg Artikel zum Thema im Kölner Stadt-Anzeiger vom 01.03.2024Die lange Liste der Rösrather Politik an den Investor für die Altvolberger Wiese

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Intransparenz beim Baugebiet Altvolberg

Beim Thema Altvolberg geht es nicht sauber zu. Neue Sondersitzung am 04.03.2024. Den Gang des Geschehens können Sie zunächst hier nachlesen: „Altvolberg auf den 22.01.2024 vertagt.“ Die für den 22.01.2024 vorgesehene Sondersitzung wurde abgesagt. In der E-Mail der Verwaltung, warum abgesagt wurde hieß es wörtlich: „in Absprache mit dem Vorsitzenden wird die für den 22.01.2024 vorgesehene Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr abgesagt, da Grundlagen und Regelungen für den Erschließungsvertrag und das Planverfahren noch ausstehen. Auf Grund der umfangreichen Vorlage und den damit einhergehenden Unterlagen, die eine normale Sitzung sprengen würden, wird die Verwaltung kurzfristig einen neuen Termin für eine Sondersitzung in Absprache mit dem Vorsitzende festlegen.“ Warum die Verwaltung dann überhaupt vor hatte, das ganze Thema bereits am 05.12.23 zu behandeln, erschließt sich nicht, denn auch da fehlten dementsprechend die Unterlagen schon. Auch gegenüber dem Verwaltungsgericht hat die Bürgermeisterin erklärt, dass man ohnehin vorgehabt hätte, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen, was dem Antrag unseres Vorsitzenden entsprach. Jetzt ist eine neue Sondersitzung am 04.03.2024 geplant. Die Sitzung möchte man jetzt trotz der fehlenden Unterlagen abhalten. Wir halten das für widersprüchlich und kritisieren die Vorgehensweise scharf. Die Investoren bringen die fehlenden Unterlagen nicht bei und dennoch will man ihnen jetzt entgegenkommen. Der Erschließungsvertrag regelt auch die Zukunft der Kita. Zwar kann der Bebauungsplan an der Stelle allein festlegen, dass dort nur eine Kita entstehen kann, der Investor kann dann aber trotzdem davon absehen, sie dahin zu bauen. Wir wollen hier noch einmal ganz deutlich betonen, dass gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB niemand einen Anspruch auf Erstellung eines Bebauungsplans hat. Der Investor ist hier auf die Politik angewiesen, und deswegen sollten auch wir die Spielregeln vorgeben. Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, als wir damals die Umfrage durchführten, sah das Baugebiet noch keine Kita vor. Erst durch den öffentlichen Druck hat man die Pläne angepasst. Verstehen Sie uns also bitte richtig: Wir sind gegen dieses Baugebiet. Aber wenn es schon kommt, dann müssen wir es sozialverträglich gestalten. Nach jetzigem Kenntnisstand sind CDU, SPD und FDP uneingeschränkt für das Bauvorhaben. Wenn Sie glauben, die Grünen seien dagegen, liegen Sie falsch. Die Grünen wünschen sich dort sogar Mehrfamilienhäuser. Noch weiter geht die Fraktion ZLR, denen es gar nicht krass genug sein kann. Die wollen dort sogar Sozial- und altengerechte Wohnungen haben. Dadurch würde die Belastung für die Anwohner noch drastischer. Die Infrastruktur der Stadt im weiten Sinne gäbe das nicht her. Sollten die Parteien jetzt tatsächlich ohne die fehlenden Unterlagen abstimmen, kann nur gemutmaßt werden, was die Motivation dahinter ist. Sätze wie: die Investoren brauchen doch Planungs- und Investitionssicherheit sind gefallen – und das macht es nur noch schlimmer. Wir hoffen natürlich auch hier durch die geschaffene Transparenz, dass es zu einer korrekten Vorgehensweise kommt. Weiterführende Informationen Planungen Stadt Rösrath Bebauungsplan Altvolberg Städtebaulicher Entwurf

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Vorhaben der Evangelischen Kirche

Das Bild zeigt die Pläne des Wöllnerstifts, die ein Seniorenheim planen. In der Sitzung des Planungsausschusses am 05.02.2024 soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, der das Planverfahren eröffnet. Danach dürfen sich alle ein erstes Mal äußern. Konkreter wird das ganze Verfahren, wenn die Pläne vorliegen und es in die zweite Runde, die Offenlage, geht. Im Rahmen dieses Prozesses nehmen wir Ihre Anregungen gerne auf. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt ist nicht möglich, da die Kirche das Grundstück nicht verkauft. Möglicherweise gibt es noch freie Flächen, die von Interesse sind – das bleibt aber abzuwarten.

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