Neubau

Ersatzräume kommen auf die Wiese – Schulhof bleibt frei

Die Grundschule Forsbach braucht mehr Räume. Wir haben diesbezüglich einen Antrag gestellt. Die Verwaltung hatte seinerzeit schlicht gesagt, dass Container auf der Wiese nicht möglich sind. In der Drucksache 812/2024 der Verwaltung heißt es auf Seite 4 wörtlich: „Die Aufstellung von Schulcontainern widerspricht den Planfestsetzungen des gültigen Bebauungsplanes und berührt die Grundzüge der Planung. Daher ist eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich.“ Unser Fraktionsvorsitzender hat daraufhin ein Rechtsgutachten erstellt, das darlegt, dass eine Befreiung sehr wohl möglich ist. Die Verwaltung hat daraufhin ihre Meinung geändert und hat in der letzten Sitzung des Schulbauausschusses mitgeteilt, dass die Container nunmehr sicher auf der Wieser aufgestellt werden. Das Rechtsgutachten finden Sie anbei. Schreiben ForsPark Debatte über die Container Anlagen für die GGS Forsbach. ForsPark setzt sich für Grundschule ein. Brief an Bürgermeisterin im Original Beschlussvorlage Errichtung von zwei Klassenräumen für die GGS Forsbach Beschlussvorlage im Original

Ersatzräume kommen auf die Wiese – Schulhof bleibt frei Weiterlesen »

Grundstückskauf in Hoffnungsthal – Eine Einordnung

In der Presse wurde berichtet, dass sich die Bürgermeisterin derzeit weigert, einen einstimmigen Ratsbeschluss umzusetzen, indem sie den Kaufvertrag nicht unterschreibt (Artikel Kölnische Rundschau). Sie tut das nicht, weil die Kommunalaufsicht Fragen zu dem Vorgang hat. Es geht insbesondere um den Preis des Grundstücks. Der Rat hat beschlossen, dass die Stadt den auf Boris ausgewiesenen Bodenrichtwert dafür bezahlt. Insofern zunächst einmal überhaupt nicht ungewöhnlich. Entscheidend ist aber vor allem, dass der derzeitige Eigentümer schlicht nicht günstiger verkauft. Die Verhandlungen werden schon seit ganz vielen Jahren immer mal wieder geführt. Die Kommunalaufsicht agiert aber nur, weil Investoren den Sachverhalt an sie herangetragen haben. Unter fadenscheinigen Gesichtspunkten werden Gutachten verlangt. Damit agiert die Aufsicht außerhalb ihrer Kompetenzen. Unsere Bürgermeisterin traut sich schlicht nicht, dagegen vorzugehen. Sie hat „Angst“, dass das Ganze auf sie zurückfällt, obwohl der Rat das so beschlossen hat. Wir betonen hier ausdrücklich, dass dann auch der Rat die Verantwortung trägt. Unsere Bürgermeisterin hat aber auch einfach nicht das nötige Wissen, um gegen die Aufsicht rechtssicher vorzugehen. Unser Fraktionsvorsitzender hat sich daher selbst an den Landrat, der die Kommunalaufsicht beim Kreis ist, gewandt. Darauf hat der Kreis auch öffentlich reagiert. Die Pressesprecherin des Kreises betonte, dass der Kreis lediglich eine Rechtsauffassung mitgeteilt hat und kein „Einschreiten“ vorläge. Der Kreis hat die Rechtsauffassung mitgeteilt, dass die Stadt Rösrath ein Gutachten zum Wert beibringen müsste und beruft sich dabei auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Landrat persönlich hat unserem Fraktionsvorsitzenden geantwortet und die Mitteilungen wiederholt. Auch darauf ist unser Vorsitzender noch einmal reagiert. Die Bürgermeisterin hat die notwendige Unterschrift noch immer nicht geleistet. Erstes Schreiben an den Landrat Zweites Schreiben an den Landrat

Grundstückskauf in Hoffnungsthal – Eine Einordnung Weiterlesen »

Nach oben scrollen