Erhöhung

Grundsteuerhebesatz steigt auf 995% – zur finanziellen Lage in Rösrath

In der Sitzung des Stadtrates vom 23.03.2026 wurde der von mir eingebrachte Haushalt beschlossen. Im Haushalt wird festgelegt, wie viel Geld wofür ausgegeben werden soll. Und auch, wie es finanziert wird. Ich habe dem Rat vorschlagen müssen, die Grundsteuer anzupassen. Lassen Sie mich hier noch einmal ausführen, warum das notwendig ist, was das bedeutet und was folgt. Die letzte Grundsteuererhöhung wurde für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Anders als alle anderen Steuern, ist die Grundsteuer statisch. Ohne eine Anpassung des Hebesatzes bleibt das Steueraufkommen unverändert. Seit der letzten Erhöhung des Hebesatzes haben sich die Ausgaben der Stadt jedoch fast verdoppelt. In dem Zusammenhang wird immer wieder behauptet, dass es 2025 schon einmal eine Grundsteuererhöhung gegeben habe, nach der manche jetzt sogar das Siebenfache zahlen. Das betrifft die Grundsteuerreform, die auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht. Und alldiejenigen, die deutlich mehr zahlen müssen, haben damit attestiert bekommen, seit 2002 zu wenig gezahlt zu haben. Sie hatten Glück, dass der Gesetzgeber untätig blieb. Im Rahmen der Reform gibt es auch etliche Haushalte, die günstiger bewertet wurden als vorher. Von einer generellen Grundsteuererhöhung kann daher keine Rede sein. Als Bürgermeister bin ich – anders als die Parlamente – nicht frei darin, einfach irgendeinen Haushalt einbringen, den ich für sinnvoll halte. Vielmehr gibt es klare gesetzliche Vorschriften, insbesondere dazu, wie hoch ein Defizit sein darf. Ich möchte hier auch einmal ganz deutlich herausstellen: Für einen ausgeglichenen Haushalt müsste der Hebesatz 1900% betragen. Um das zu vermeiden, wird sich die Stadt Rösrath in den kommenden Jahren immer weiter verschulden. Die Schulden zahlen zukünftige Generationen. Ein Großteil des Haushaltsdefizits ist aber auch durch massive Investitionen in die Zukunft verursacht. Bis 2035 wird die Stadt Rösrath rund 170 Mio. Euro in den Schulbau investiert haben. Insofern halte ich eine Verschiebung der Lasten in die Zukunft für gerechtfertigt. Diese Investitionen können aber nicht geleistet werden, wenn die notwendigen Mittel nicht bereitgestellt werden. Die 995% sind nicht das Ende der Fahnenstange. Allein im nächsten Jahr muss die Stadt Rösrath 2 Mio. Euro mehr an den Rheinisch-Bergischen Kreis überweisen, der seine Kreisumlage anhebt. Allein dafür brauche ich 170%-Punkte Hebesatz mehr. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt jetzt rund 30 Euro mehr im Monat. Ich danke den Fraktionen SPD, ForsPark, Grünen und ZLR, die geschlossen zugestimmt haben. Ich danke aber auch der CDU, die zumindest größtenteils zugestimmt hat. Damit haben die vom Volk gewählten Vertreter Verantwortung für die Handlungsfähigkeit unserer Kommune übernommen. Und auch wenn die Erhöhung der Grundsteuer oft als die einfachste Variante dargestellt wird, scheue ich derzeit auch die unangenehmeren nicht. Es gibt eine ganze Hand voll Nutznießer städtischer Einrichtungen und Grundstücke, die bislang von sehr günstigen Konditionen profitiert haben. Sie alle haben gemein, dass sie für die Nutzung öffentlicher Ressourcen zu wenig zahlen. Und wenig überraschend sind sie alle enttäuscht, dass ich ihre Privilegien beende und teurere Pachten oder Gebühren verlange. Das ist alles nicht bequem, aber dringend notwendig. Yannick SteinbachBürgermeister

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Grundsteuererhöhung zunächst vom Tisch

Änderungsantrag angenommen: Grundsteuererhöhung zunächst vom Tisch –CDU-Stadträtin Rilke-Haerst stimmt mit AfD Der Stadtrat hat dem Änderungsantrag  unseres Bürgermeisterkandidaten Yannick Steinbach zugestimmt. Die Kommunalaufsicht hatte den Entwurf der Verwaltung zum Haushalt nicht genehmigt. Dazu muss man ehrlich sagen, dass das schon eine Seltenheit ist. Es spricht wiedermal nicht für unsere Veraltung. Noch problematischer war dann, wie man mit der Lage umgeht. Die Verwaltung schlug vor, den Grundsteuerhebesatz auf 1250% im Jahr 2029 zu erhöhen. Das war aber insgesamt nicht mehrheitsfähig. Auch die Bürgermeisterin selber wollte das nicht. Ihr fiel aber letztlich auch nichts anderes ein. Ebenso wenig fiel den anderen Fraktionen ein. Die CDU versuchte es noch mit einem Doppelhaushalt, wovon der Kämmerer zu Recht abriet. Die Verwaltung ist auch auf Grund der bevorstehenden Kommunalwahl derzeit nicht in der Lage, sich einer weiteren Haushaltsplanung anzunehmen. Ein Doppelhaushalt löst aber auch nicht das strukturelle Problem der Haushaltsgestaltung. Von den anderen Fraktionen kam nichts. Nur Platituden, man müsse sparen und schauen. Konkrete Vorschläge – Fehlanzeige. Der große Unterschied in der Arbeitsweise der anderen zu uns wird immer wieder deutlich: Wir bringen Anträge ein, wir bieten Lösungen an, wir schaffen Mehrheiten. Besonders geistreich trat wieder einmal die AfD auf. Sie lehnt alles ab, weil es „so nicht weitergehen kann“. Aber keine Lösung im Angebot, dafür mächtig Kritik an Bund und Land. Selbst wenn man diese Kritik teilen sollte, muss man sich seiner Aufgabe als Kommunalpolitiker bewusst werden. Unsere Aufgabe liegt in Rösrath, nicht im Bundestag, nicht im Landtag. Der Stadtrat hat dann letztlich mehrheitlich unserem Antrag zugestimmt. Drei Stimmen dagegen: Zwei von der AfD und die Stadträtin der CDU, Veronika Rilke-Haerst. Besonders verwerflich daran ist, dass eine solche Abstimmung komplett verantwortungslos ist. Denn so würde Rösrath weiterhin keine Chance auf einen genehmigten Haushalt haben. Das bedeutet, dass die Politik lahmgelegt ist und jedwede Gestaltung ausgeschlossen. Ohne genehmigten Haushalt können nur Pflichtaufgaben wahrgenommen werden. Frau Haerst tritt bei der Kommunalwahl erneut an. Nach unserer Auffassung darf sie dem nächsten Stadtrat nicht mehr angehören. Bei der Wahl zum Presbyterium hat sie die Kirchengemeinde bereits aufgrund Ihrer Entscheidungen der Vergangenheit nicht erneut wiedergewählt. Es bleibt letztlich dabei, dass der Vorschlag unseres Bürgermeisterkandidaten der einzige Lösungsansatz ist. Die vorher kontaktierte Anwaltskanzlei konnte demgegenüber kein funktionierendes Konzept anbieten.  Damit profitiert die Stadt Rösrath zum wiederholten Mal vom Engagement unseres Fraktionsvorsitzenden, der seine fundierten Kenntnissen einbringt und stets lösungsorientiert arbeitet. Auch dieses Beispiel zeigt, dass es für alle vorteilhaft ist, wenn die Verwaltung von jemandem geführt würde, der insbesondere in Kommunalrecht und Betriebswirtschaft vom Fach ist. 

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Änderungsantrag zur Grundsteueranhebung

Die Bürgermeisterin schlägt dem Stadtrat vor, den Hebesatz auf 1.250% ab 2029 anzuheben. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Die Verwaltung hat derzeit mit der Kreisaufsicht zu kämpfen, die den Haushalt 2025 nicht genehmigen will, weil sie die mittelfristige Finanzplanung für nicht solide genug geplant hält. Die Verwaltung möchte dem entgehen, indem sie die Grundsteuererhöhung beschließen möchte. Unser Bürgermeisterkandidat hat dazu einen Änderungsantrag mit einer breiten rechtlichen Einordnung vorgelegt. Ein schönes Beispiel dafür, dass unser Kandidat die Verwaltung auch in fachlicher Sicht verstärken kann. Den Änderungsantrag finden Sie hier: Änderungsantrag

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