Bürgermeister

Grundsteuerhebesatz steigt auf 995% – zur finanziellen Lage in Rösrath

In der Sitzung des Stadtrates vom 23.03.2026 wurde der von mir eingebrachte Haushalt beschlossen. Im Haushalt wird festgelegt, wie viel Geld wofür ausgegeben werden soll. Und auch, wie es finanziert wird. Ich habe dem Rat vorschlagen müssen, die Grundsteuer anzupassen. Lassen Sie mich hier noch einmal ausführen, warum das notwendig ist, was das bedeutet und was folgt. Die letzte Grundsteuererhöhung wurde für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Anders als alle anderen Steuern, ist die Grundsteuer statisch. Ohne eine Anpassung des Hebesatzes bleibt das Steueraufkommen unverändert. Seit der letzten Erhöhung des Hebesatzes haben sich die Ausgaben der Stadt jedoch fast verdoppelt. In dem Zusammenhang wird immer wieder behauptet, dass es 2025 schon einmal eine Grundsteuererhöhung gegeben habe, nach der manche jetzt sogar das Siebenfache zahlen. Das betrifft die Grundsteuerreform, die auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht. Und alldiejenigen, die deutlich mehr zahlen müssen, haben damit attestiert bekommen, seit 2002 zu wenig gezahlt zu haben. Sie hatten Glück, dass der Gesetzgeber untätig blieb. Im Rahmen der Reform gibt es auch etliche Haushalte, die günstiger bewertet wurden als vorher. Von einer generellen Grundsteuererhöhung kann daher keine Rede sein. Als Bürgermeister bin ich – anders als die Parlamente – nicht frei darin, einfach irgendeinen Haushalt einbringen, den ich für sinnvoll halte. Vielmehr gibt es klare gesetzliche Vorschriften, insbesondere dazu, wie hoch ein Defizit sein darf. Ich möchte hier auch einmal ganz deutlich herausstellen: Für einen ausgeglichenen Haushalt müsste der Hebesatz 1900% betragen. Um das zu vermeiden, wird sich die Stadt Rösrath in den kommenden Jahren immer weiter verschulden. Die Schulden zahlen zukünftige Generationen. Ein Großteil des Haushaltsdefizits ist aber auch durch massive Investitionen in die Zukunft verursacht. Bis 2035 wird die Stadt Rösrath rund 170 Mio. Euro in den Schulbau investiert haben. Insofern halte ich eine Verschiebung der Lasten in die Zukunft für gerechtfertigt. Diese Investitionen können aber nicht geleistet werden, wenn die notwendigen Mittel nicht bereitgestellt werden. Die 995% sind nicht das Ende der Fahnenstange. Allein im nächsten Jahr muss die Stadt Rösrath 2 Mio. Euro mehr an den Rheinisch-Bergischen Kreis überweisen, der seine Kreisumlage anhebt. Allein dafür brauche ich 170%-Punkte Hebesatz mehr. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt jetzt rund 30 Euro mehr im Monat. Ich danke den Fraktionen SPD, ForsPark, Grünen und ZLR, die geschlossen zugestimmt haben. Ich danke aber auch der CDU, die zumindest größtenteils zugestimmt hat. Damit haben die vom Volk gewählten Vertreter Verantwortung für die Handlungsfähigkeit unserer Kommune übernommen. Und auch wenn die Erhöhung der Grundsteuer oft als die einfachste Variante dargestellt wird, scheue ich derzeit auch die unangenehmeren nicht. Es gibt eine ganze Hand voll Nutznießer städtischer Einrichtungen und Grundstücke, die bislang von sehr günstigen Konditionen profitiert haben. Sie alle haben gemein, dass sie für die Nutzung öffentlicher Ressourcen zu wenig zahlen. Und wenig überraschend sind sie alle enttäuscht, dass ich ihre Privilegien beende und teurere Pachten oder Gebühren verlange. Das ist alles nicht bequem, aber dringend notwendig. Yannick SteinbachBürgermeister

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Stadt Rösrath übernimmt Gewerbegebiet Rambrücken

Nach nur sechs Wochen im Amt hat Bürgermeister Yannick Steinbach eines seiner zentralen Wahlkampfthemen bereits umgesetzt: Die Entwicklung des Gewerbegebietes in Rambrücken selbst in die Hand zu nehmen. Bisher waren die Flächen im Eigentum von goGreen, die die Flächen lediglich vermieten wollten. Das auch nur deswegen, weil die Amtsvorgängerin diese Entwicklung gefördert hat. Unser Bürgermeister hielt das von Anfang für das falsche Konzept. Gewerbetreibende wollen Eigentum erwerben. Im Wahlkampf hat unser Bürgermeister immer wieder auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB hingewiesen, demnach nur die Kommune Baurecht erlassen kann.  Diese Verhandlungsposition nutzte der Bürgermeister, um mit den bisherigen Eigentümern einig zu werden. In der Dezember Sitzung des Rates ist dieser dem Vorschlag des Bürgermeisters Yannick Steinbach einstimmig gefolgt und hat dem Kauf der Projektgesellschaft zugestimmt.  Jetzt geht es darum die Bauleitplanung zügig fortzusetzen und Baurecht für das Gewerbegebiet zu schaffen. Nach der Erschließung des Gebietes ist geplant, die Flächen an für die Stadt Rösrath interessante Unternehmen zu verkaufen. Dabei finden insbesondere auch die Interessen der Rösrather Unternehmen Berücksichtigung. Die Vermarktung der Grundstücke ist direkt beim Bürgermeister angesiedelt. Interessenten der Flächen können sich direkt bei ihm melden. Bis mindestens 2028 dauert der Prozess aber auch bei jeder Priorität.

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Pläne der Evangelischen Kirche

Der Ausschuss für Stadtentwicklung. Planung und Verkehr ist in seiner Sitzung vom 05.02.26 dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters gefolgt und hat das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Man kann zu dem Abriss der Kirche stehen, wie man will. Das aber ist eine Entscheidung der Eigentümerin, darauf hat Politik keinen Einfluss, betont Bürgermeister Yannick Steinbach. „Wir aber können jetzt entscheiden, wie es auf dem Gelände weitergeht.“ Nachdem das Projekt ist in der Vergangenheit ins Stocken geraten war, lud der Bürgermeister letzte Woche alle Fraktionen des Stadtrates ein, um das Projekt jetzt wieder zu beleben. Nicht zuletzt dort zeigte sich, dass bei diesem Projekt alle an einem Strang ziehen. Das Wöllnerstift möchte hier in Zukunft eine Pflegeeinrichtung und betreutes Wohnen errichten. In dem Gebäude soll aber auch ein Raum für die Öffentlichkeit und eine barrierefreie Arztpraxis entstehen. Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion ForsPark, Erik Pregler, der diesen Posten von Bürgermeister Yannick Steinbach übernahm, betonte in der Sitzung, dass es sich dabei um Bedarfe handelt, die der Ort dringend gebrauchen kann. Dieser Bau wird an der Stelle für weitere Veränderungen sorgen. Etwa beim Spielplatz gegenüber. Selbstredend werden solche Flächen nicht einfach ersatzlos entfallen. In Politik und Verwaltung herrscht einmütig die Auffassung, dass Stadtentwicklung ganzheitlich gedacht werden muss. Ein Bauleitplanverfahren eröffnet die Möglichkeit, dass sich die Öffentlichkeit qualifiziert dazu äußern kann. Der Bürgermeister kündigt an, diesbezüglich auch zu einem Bürgerabend einladen. Anbei ist der beschlossene Entwurf zu sehen.

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Antrittsrede des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr Präsident,Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Stadtrates,liebe Kolleginnen und Kollegen,verehrte Gäste, jetzt stehe ich hier und bin Bürgermeister meiner Heimat. Ich kann Ihnen gar nicht beschreiben, was es für mich bedeutet. Ich kann Ihnen aber beschreiben, was es heißt Bürgermeister zu sein. Im Vorfeld der Sitzung gab es eine Diskussion darüber, ob der Begriff „unparteiisch“ in Bezug auf die Sitzungsführung als Ratsvorsitzender wieder in die Hauptsatzung aufgenommen werden soll. Ich nehme das zum Anlass, die drei unterschiedlichen Rollen des Bürgermeisters im Rat einmal zu beleuchten. Als Bürgermeister bin ich Vorsitzender des Stadtrates und führe die Sitzungen selbstverständlich sachlich und unparteiisch. Als Bürgermeister bin ich aber auch Hauptverwaltungsbeamter. Als Hauptverwaltungsbeamter bin ich „gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 GO NRW berechtigt sowie auf Verlangen eines Ratsmitgliedes verpflichtet, zu Tagesordnungspunkten vor dem Rat Stellung zu nehmen. Dies beinhaltet auch das Recht, sich wertend und pointiert zu Anfragen und Beratungen im Rat zu äußern. Denn als Hauptverwaltungsbeamter nimmt der Bürgermeister die Perspektive der Gemeindeverwaltung ein.“ VG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2025 – 1 K 3351/24, Rn. 42 Das Bundesverwaltungsgericht hat einmal ausgeführt, dass der Bürgermeister „neben der Leitung der Verwaltung auch eine originär politische Funktion wahrzunehmen hat. Aufgrund seiner politischen Funktion ist er befugt, sich am politischen Diskurs über spezifische örtliche Angelegenheiten zu beteiligen.“ BVerwG, Urteil vom 13.09.2017 – 10 C 6/16 NVwZ 2018, 434 Als Bürgermeister bin ich aber auch Mitglied des Stadtrates. Als solches gehen die organschaftlichen Rechte nicht etwa dadurch verloren, dass er den Vorsitz im Rat führt. VG Freiburg, Urteil vom 25.03.2021 – 4 K 3145/20 Oder noch deutlicher: „Als Mitglied des Rates steht dem Bürgermeister – ebenso wie den übrigen Ratsmitgliedern – ein Rederecht zu, welches es erlaubt, sich offensiv und parteiisch zu positionieren.“ VG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2025 – 1 K 3351/24, Rn. 47 Wer also glaubt, dass sich meine Amtsführung darin erschöpft, die einzelnen Nummern der Tagesordnung aufzurufen und die Redner dran zu nehmen, den darf ich schon jetzt enttäuschen. Letztlich folgt das doch schon aus dem Umstand, dass ich in freier, geheimer und unmittelbarer Wahl direkt gewählt worden bin. Die Menschen erwarten, dass ihr erster Bürger immer dann, wenn Haltung und Meinung gefragt sind, vorangeht. Und es war eine Personenwahl. Am 14.09.2025 fanden in Rösrath vier verschiedene Wahlen statt. Und wenn man die Ergebnisse der einzelnen Wahlgänge vergleicht, unterstreicht das ganz deutlich, dass es mit Blick auf meine Person eine Personenwahl war. Bei der Landratswahl erhielt der Kandidat der Grünen 24%, der Bürgermeisterkandidat der Grünen 24%, und die Fraktionen im Stadtrat, die den Grünen Kandidaten trugen: 24%. Mit anderen Worten: Diesem Wählerklientel war der jeweilige Kandidat völlig egal. Ein ganz anderes Ergebnis zeigt sich in Bezug auf meine Person. Während der Landratskandidat der CDU im Wahlbezirk Kleineichen – der immer an die CDU geht – 44% erzielte und diesen mit Weile gewann, ging er bei der Bürgermeisterwahl in beiden Wahlgängen an mich. Und noch deutlicher war das Geschehen im Wahlbezirk 18, meinem Heimatwahlbezirk, in dem auch mein Elternhaus steht. Dort erhielt ich gegen fünf Mitbewerber 55% im ersten und 72% im zweiten Wahlgang. Dort kennt man mich von Geburt an und war am nächsten an meiner politischen Arbeit dran. Und gerade, weil man mich dort von Geburt an kennt, hatten auch die vielen unsäglichen Angriffe auf meine Person dort keine Chance. Ich habe gewonnen, weil ich zu keinem Zeitpunkt gegen jemanden, sondern stehts für etwas stand. Ich stand für diese Stadt, in der wir alle wohnen, für meine Heimat und auch für die Zusammenarbeit mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates. Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, wer auch immer sich das System, die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidungsfindung zu beteiligen ausgedacht hat, ihm zolle ich meinen Respekt. Aber ich sage auch ganz deutlich, dass auch Sie sich einer Wahl gestellt haben und das Volk jetzt repräsentieren. Den Bürgern, die sich besonders nachhaltig von der Seitenlinie melden, den sei gesagt, dass auf jedes Ratsmitglied hier im Raum 273 Stimmen entfallen. Und wenn sie diese 273 Stimmen zusammen haben, sind sie noch weitere 27-mal davon entfernt, hier im Haus eine Mehrheit zu erzielen. Das zeigt auch, welch breiter Teil der Bevölkerung durch einen Mehrheitsbeschluss repräsentiert wird. Sich Abseits mit 30 Leuten zusammen zu setzen und danach den Anspruch zu haben, dass der Rat dem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe folgt, ist nach dieser Rechnung nicht zu vertreten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so sehr ich Sie auch schätze: Wir sind zu viele. Dieser Stadtrat hier kostet rund 400.000 Euro mehr als ein Stadtrat in gesetzlicher Mitgliederzahl. Die Kollegen im Rat der Stadt Köln verwalten ein 11-mal so großes Stadtgebiet, 36-mal so viele Einwohner und mit einem Haushalt in Höhe von über 6 Mrd. einen rund 80-mal größeren Haushalt. Dort sitzen aber nur 1,67-mal so viele Stadträte wie hier. Auch da sind wir in der Pflicht die Arbeitsfähigkeit des Stadtrates und die Folgen für den Haushalt im Blick zu halten. Ich werde dazu Vorschläge machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen lassen Sie uns jetzt im Verlaufe der Sitzung den Grundstein dafür legen, endlich wieder ins Arbeiten zu kommen. Wir haben uns jetzt über Monate mit uns selbst beschäftigt, jetzt müssen wir zusehen, die großen Aufgaben der Stadt gelöst zu bekommen. Ich lade Sie alle herzlich ein, mich bei der Amtsführung zu unterstützen, um das Wohl unserer Stadt zu fördern. Ich verspreche Ihnen im Gegenzug auch Sie bei der Ratsarbeit zu unterstützen. Gemeinsam werden wir das schaffen. Auf eine erfolgreiche Amtszeit von uns allen! Vielen Dank! Yannick Steinbach

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