Altvolberg auf den 22.01.24 vertagt

Der Bebauungsplan 121 „Altvolberger Wiese“ sollte am 05.12.23 im Planungsausschuss behandelt werden. Der Bebauungsplan wurde zwei Mal offengelegt Das heißt, dass sich die Öffentlichkeit zwei Mal zu Wort melden durfte. Dabei sind über 80 Stellungnahmen eingegangen. Über jede einzelne Stellungnahme muss der Ausschuss abstimmen.
Insgesamt umfasste die Vorlage 262 Seiten. Um die Vorlage zu erstellen, brauchte die Verwaltung, die mit spezialisierten Vollzeitkräften arbeitet, mehrere Monate.

Die Mitglieder des Ausschusses sollten die erforderliche Abwägung der Stellungnahmen hingegen in etwas mehr als einer Woche durcharbeiten. Aufgrund der Detailtiefe und der Bedeutung der Sache, aber auch, weil im selben Zeitraum noch der Rechnungsprüfungsausschuss und der Hauptausschuss tagten, beatragte unser Fraktionsvorsitzender nach Sichtung der Unterlagen, etwa eine Std. nach Veröffentlichung, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wird, da es nicht möglich ist, seriös darüber abzustimmen.

Wir wollen, dass die Stellungnahmen, die ja allesamt von den hier lebenden Menschen gemacht wurden, ernstgenommen werden und nicht einfach abgeschmettert werden.

Die Absetzung des Tagesordnungspunktes begründet unser Fraktionsvorsitzender mit der Verletzung des freien Mandats:

Zu den Rechten des freien Mandats gehört das Beratungs- und Abstimmungsrecht. Dazu gehört das Recht, die nötigen Informationen so rechtzeitig zu erhalten, dass sich der Mandatsträger fundiert mit ihnen befassen kann. Dazu genügt es nicht nur die Unterlagen zu erlangen (Einhaltung der Ladungsfrist), sondern sie auch verarbeiten zu können. Dazu gehört auch das Recht, sich über den Beratungsgegenstand auf der Grundlage ausreichender Informationen eine eigene Meinung bilden und davon ausgehend an der Beratung und Beschlussfassung des Parlaments mitwirken zu können.

Die Bürgermeisterin hat auf unsere Nachricht überhaupt nicht reagiert. Daraufhin haben wir das Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag angerufen. Dem Gericht gegenüber hat die Bürgermeisterin dann erklärt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Auf ihrer Facebook Seite moniert sich die Bürgermeisterin dann über unser Demokratieverständnis, dass wenn wir der Meinung sind einen TOP von der Tagesordnung nehmen zu wollen, ein Gericht anrufen.

Unabhängig davon, dass eine Bürgermeisterin, die die Kommunikation verweigert, sich über Demokratie überhaupt nicht einlassen sollte, ist die Sorge auch schlicht unbegründet. Denn unser Begehren nach Vertagung hatte ausschließlich die Stärkung der Demokratie im Blick.

Der Bebauungsplan wird jetzt in einer Sondersitzung am 22. Januar 2024 beraten.

Nach oben scrollen